Verhaftung im Strafprozeß ist die Festnahme und Gefangenhaltung einer Person als Sicherungsmittel zur Erreichung der Zwecke der Untersuchung. (S. Untersuchungshaft.)
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 208Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei