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Sagen & MythenBrockhaus 1882

Vernunft und Verstand sind zwei Bezeichnungen für die höhern Funktionen des menschlichen Vorstellungslebens, welche in der Geschichte der Philosophie, resp. Psychologie mancherlei Schwankungen ihrer Bedeutung unterworfen gewesen sind. Der erste Versuch, beide gegeneinander abzugrenzen, wurde von den Theosophen und Naturphilosophen der Reformationszeit im Anschluß an die scholastischen Namen ratio und intellectus gemacht: danach sollte Vernunft die innerhalb des erfahrungsmäßigen Vorstellungsinhalts zu vollziehenden logischen Operationen der Vergleichung, Unterscheidung, Zusammenfassung, Trennung u. s. w., Verstand dagegen die darüber sich zu unmittelbarer Ergreifung erhebende Erkenntnis des tiefsten Wesens der Dinge bedeuten, sodaß natürlich die Vernunft dem Verstande untergeordnet erschien. Der wissenschaftliche Sprachgebrauch hat mit der Zeit das Verhältnis beider Ausdrücke geradezu umgekehrt. Die Veranlassung dazu lag darin, daß die im 18. Jahrh. be⸗ * Neubildung der deutschen philos. Terminoogie unter dem Einflusse der franz. und der engl. Lehren sich ben al und daß sowohl innerhalb der Cartesianischen als auch innerhalb der von Locke abhängigen engl. Philofophie die gesamte Erkenntnisthätigkeit des Menschen als ratio (reason, raison bezeichnet worden war. So nannte man nun auc) in Deutschland „Vernunfto den Inbegriff der dem Menschen speziell zugehörigen natürlichen Erkenntnisthätigkeiten und setzte dieselbe besonders dem Glauben, resp. der Offenbarung gegenüber, woran sich zahlreiche alnts von Eur und Streitigkeiten über das Verhältnis von Vernunft und Glauben schlossen. Je mehr man dabei den Begriff der Vernunft zu dem wertvollsten und eigensten Besitztum des Menschen stempelte, um so mehr trat der Verstande hinter derselben zurück. Man bezeichnete nun die niedrigern geistigen Thätigkeiten, welche man auch den Tieren zutraute, als diejenigen des Verstandes, und dieser Sprachgebrauch bürgerte sich namentlich in der Popularphilosophie und der empirischen Psychologie ein, welche die verschiedenen Seelenthätigkeiten auf besondere Vermögenv der Seele zurückführte. So wurde also der Verstand das Vermögen der Reflexion genannt oder das Vermögen, durch die Aufmerksamkeit innerhalb des sinnlichen Vorstellungsinhalts die logischen Beziehungen desselben zu »verstehene und im Urteil zum Ausdruck zu bringen; dem gegenüber war dann die Vernunft das Vermögen, den Zusammenhang der vom Verstande erkannten Wahrheiten zu begreifen, daher man ihr schon die Thätigkeit des Schließens (im Gegensatze zum einfachen Urteilen)zuschrieb. Alle abstrakten Produkte, welche der Verstand aus dem Inhalt der Erfahrung erzeugt, galten also nur als Material für die höhere, den innern Zusammenhang aufsuchende Bearbeitung durch die Vernunft. Auf dieser Grundlage bildete dann Kant seinen Gebrauch beider Worte aus, welcher für die Folge maßgebend geblieben ist. Er nannte den Verstand das Vermögen der Regeln, d. h. die Fähigkeit, nach logischen Regeln die Beziehungen des Begriffsinhalts in Urteilen zum Bewußtsein zu bringen; derselbe galt ihm deshalb als ein formales Vermögen, welches seinen Inhalt nur aus der sinnlichen Anschauung entnehmen kann und ohne dieselbe gegenstandslos ist. Verstandesbegriffe sind in diesem Falle alle diejenigen, welche nach logischer Gesetzmäßigkeit aus dem Wahrnehmungsinhalt durch Reflexion, Abstraktion, Determination u. s. w. gebildet werden: zugleich aber führte Kant einen neuen Sinn des Wortes Verstandesbegriffes ein, indem er darunter die den verschiedenen Arten der Urteilsthätigkeit zu Grunde liegenden reinen Beziehungsformen, d. h. die Kategorien (s. d.) verstand. Dem gegenüber bezeichnete er nun die Vernunft als das Vermögen der Prinzipien, d. h. die Fähigkeit, ganze Massen der Verstandeserkenntnisse einem gemeinsamen Gesichtspunkte der Betrachtung zu unterwerfen. Als das Mittel dazu wird auch bei Kant die Schlußthätigkeit angesehen, als der Grund davon aber das Vernunftbedürfniso, die endlose Reihe der endlichen Erscheinungen unter dem Gesichtspunkte eines unendlichen Zusammenhangs zu betrachten. Die Prinzipien der Vernunft sind daher nicht Begriffe, denen ein durch den Verstand erkennbarer Gegenstand entspräche, sondern«Ideeno, von welchen die Vernunft ihrer eigenen Thätigkeit halber überzeugt sein muß, ohne sie ie aus der Erfahrung beweisen oder widerlegen zu können. Als solche aregulatives Gesichtspunkte behandelte Kant die Ideen der Seele, der Welt und der Gottheit. Aber das Vermögen der Prinzipienv ist weiter als diese seine Anwendung auf die Verstandeserkenntnis; neben der theoretischen behandelte daher Kant die praktische (sittliche) und die ästhetische Vernunft als Prinzipien der Beurteilung des Erkenntnisinhalts. Die Centralideen der erstern sind ihm Freiheit und Pflicht; die Idee der letztern ist diejenige der Zweckmäßigkeit. Unter diesen Umständen ist für Kant die Vernunft das Vermögen, sich über die Verstandeserkenntnis der Erfahrung zu einem Glauben und einer die Erfahrung beurteilenden Überzeugung von dem wertvollen Inhalt des übersinnlichen zu erheben. Für die moderne Psychologie hat bei ihrer Ablehnung der Theorie der Seelenvermögen der terminologische Gegensatz von Vernunft und Verstand seine Bedeutung verloren: die allgemeine Sprache dagegen folgt, von ihren willkürlichen Vermischungen abgesehen, im wesentlichen der von Kant gegebenen Tendenz. Wenn man jemand eine besondere Ausbildung des Verstandes nachrühmt, so versteht man darunter seine Fähigkeit scharfer und richtiger Auffassung der Wirklichkeit, eine Gabe, sich in den gegebenen Verhältnissen leicht und schnell zu orientieren, und in praktischer Beziehung eine gewisse Virtuosität, sich der Lage der Dinge anzubequemen und sachgemäß darin zu handeln. Einen solchen Menschen nennen wir verständig, eine solche Handlungsweise Verständigkeit. In diesem Sinne braucht man das Wort Verstand am liebsten zur Bezeichnung der gesamten rein theoretischen Denkthätigkeit und setzt es namentlich dem durch Gefühle beeinflußten Vorstellungsleben gegenüber, sodaß man unter einem Verstandesmenschen einen solchen versteht, bei welchem, besonders hinsichtlich seines Handelns, die Gefühle mehr hinter der Denkthätigkeit zurücktreten. Auf der andern Seite bezeichnet man mit vernünftig alles, was nach gewissen allgemeinen Prinzipien gedacht, gehandelt und ausgeführt worden ist; als Vernünftigkeit eines Menschen seine Fähigkeit, sein Denken, Wollen und Thun nach richtigen Prinzipien zu ordnen und zu gestalten. Im weitern Sinne nennt man Vernunft und Vernünftigkeit überhaupt jede Ordnung der Dinge und Verhältnisse, besonders diejenige, welche sich in irgend einer Hinsicht als zweckmäßig erweist, aber auch selbst jede mechan. Gesetzmäßigkeit, so z. B. wenn man den Inbegriff der Naturgesetze die Vernunft in der Naturo nennt. Vgl. Zahn, aüber die Kantsche Unterscheidung von Sinn, Verstand und Vernunfty (Lpz. 1875); Eucken, „Geschichte der philos. Terminologies (Lpz. 1879).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 219Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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