Vigilantins, Presbyter des 5. Jahrh., gebürtig aus Calagurris am Fuße der Pyrenäen in Gallien, wurde 395 zum Presbyter geweiht, machte große Reisen bis in den Orient und ließ sich später als Presbyter in Barcelona nieder. Er ist beachtenswert durch seine scharfe, aber erfolglose Opposition gegen den Märtyrer⸗ und Reliquienkultus, gegen das Mönchswesen, überhaupt gegen Aberglauben und Werkheiligkeit aller Art, infolge dessen er von dem heil. Hieronymus aufs heftigste angegriffen wurde. Vgl. Gilly, «V. and his times v (Lond. 1844); Schmidt, V., sein Verhältnis zum heil. Hieronymus und zur Kirchenlehre damaliger Zeitv (Münster 1860). Bigilien (lat.), d. h. Nachtwachen. Bei den Römern war die Zeit von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang in vier V. oder cheit der Jal abgeteilt, welche nach der Beschaffenheit der ahreszeit länger oder kürzer waren. — In der kath. Kirche heißt Vigilie (frz. veille) der Tag vor den großen Kirchenfesten. Die Benennung entstand, weil man in der Urxfkirche vor einem solchen Festtage einen Teil der Nacht mit Wachen und Beten zubrachte. Insbesondere bezeichnet man in der tath. Kirche mit V. den Gottesdienst am Abend vor dem Tage Allerseelen. Außerdem heißen V. die mit gottesdienstlichen übungen verbrachten Nachtwachen in den Klöstern. Bigilins, Papst von 540 (resp.536) bis 555, ein Römer, bekannt durch seine wankelmütige Haltung ini sog. Dreikapitelstreit (s. d.). Beim Tode von Papst Agapekus 536 als päpstl. Gesandter in Konstantinopel anwesend, wurde V., von der Kaiserin Theodora begünstigt, . 3 Nachfolger bestimmt, unter der Bedingung, daß er den Monophnsitismus schütze und befördere. Nach Rom zurückgekehrt, fand er den röm. Stuhl bereits durch Silverius besetzt, der indessen schon 540 starb, sodaß er jetzt unbestrittener Papst war. Doch wagte er nicht, als Kaiser Justinian die Verdammung der sog. drei Kapitel forderte, dem einmütigen Abendlande zum Trotz, sein Versprechen zu halten. Darauf wurde er 547 nach Konstantinopel berufen und ihm das sog. Judicatum, eine etwas verklausulierte Verdammung der drei Kapitel, abgenötigt. Weitern Zumutungen und Gewaltthätigkeiten entzog er sich 551 durch die Flucht nach Chalcedon. Als dann 553 das fünfte allgemeine Konzil in Konstantinopel die kaiserlichen Edikte einfach bestätigte, stimmte V. in seinem sog. Constitutum zwar der Verdammung der Lehren der drei Kapitel bei, verweigerte aber die Verurteilung der Personen ihrer Verfasser. Um aber die Rückkehr auf seinen Bischofssitz zu erkaufen, gab er endlich im J. 551 auch in letzterm Punkte nach und unterwarf sich dem Kaiser bedingungslos. Im J. 555 trat er die Heimreise nach Italien an, starb indessen, bevor er Rom erreichte. Val. Punkes, »Papst V. und der Dreikapitelstreito (Münch. 1865).