Waisenhäuser sind Anstalten, in denen elternlose Kinder, vorzugsweise der ärmern Klassen, untergebracht und erzogen werden. Diese Anstalten sind spätern Ursprungs und verdanken vorzugsweise christl. Ideen ihre Entstehung. Obschon auch im Altertum und namentlich bei den Griechen und Römern den Waisen eine gewisse Fürsorge gewidmet wurde, so war diese doch selbst zur Zeit des Kaisers Trajan, der Antonine und des Alexander Severus noch nicht von großer allgemeiner Bedeutung. Erst in christl. Zeit entstanden förmliche Waisenanstalten, und zwar zunächst in den durch Industrie und Handel blühend und reich gewordenen Städten, deren Bürgerschaft ein enges, festes Band verknüpfte und sie für die Hinterlassenen ihrer Mitbürger und Mitchristen sorgen ließ. In Deutschland finden sich die ersten Anstalten dieser Art im 16. Jahrh. in den Reichsstädten. Vorher war es Sitte gewesen, die Waisen in Familien unterzubringen. Doch fand man damals, daß dies nicht zweckmäßig sei, weil viele Kinder schlecht gehalten und verwahrlost wurden. Ein richtiges Waisenhaus war das zu Augsburg 1572 errichtete. Berühmter wurde jedoch das Waisenhaus zu Halle, welches August Hermann Francke (s. d.) 1698 meist mit Hilfe von Geschenken und freiwilligen Beiträgen gründete, und das sich bald ausdehnte und vielfache Zwecke verfolgte. Auch in allen andern größern Städten entstanden nun W., für welche sich namentlich durch Uberweisung von Legaten und Geschenken die vermögendern Klassen lebhaft interessierten, deren Verwaltungen andererseits aber sich, um ohne Defizit durchzukommen, gezwungen sahen, ihre Zöglinge auch zu allerhand Nebenarbeiten in und außer dem Institut gegen einen sehr niedrigen Lohn anzuhalten, den die Kasse des Waisenhauses vereinnahmte. Auch die Kurrende (s. d.) bildete einen solchen Nebenverdienst der männlichen Waisen. Sonach waren die W. Wohlthätigkeitsanstalten oder Abteilungen derselben, wie es überhaupt bis zu Ende des 18. Jahrh. eine sehr gewöhnliche Erscheinung war, daß selbst größere Kommunen sämtliche Zweige der Armenpflege in einem einzigen Institut vereinigten. Das 1697 von dem ersten Könige von Preußen gegründete „Große Friedrichs-Hospitalo war ursprünglich Waisen⸗, Kranken⸗, Arbeits⸗ und Irrenhaus. Das jetzige Musterinstitut, die Waisenerziehungsanstalt zu Rummelsburg, ist aus dem Friedrichs-Hospital hervorgegangen, und die Resultate, welche dasselbe bei seinen Zöglingen beiderlei Geschlechts erzielt hat, sind ganz geeignet, das weitverbreitete Vorurteil Lügen zu strafen, daß die Arbeitgeber Dienst oder Beschäftigung suchende, aus W. entlassene junge Leute nicht willkommen heißen. Namentlich die weiblichen Zöglinge solcher Anstalten stellen jährlich ein bedeutendes und sehr gesuchtes Kontingent zur Klasse der Dienstmädchen. Dasselbe gilt von den Waisenerziehungsinstituten, deren Existenz aus Stiftungen und Legaten hochherziger Menschenfreunde, ohne jeden Zuschuß seitens der Kommune oder des Fiskus, bestritten wird. Hierher gehören die Dennewitz-Stiftung in Jüterbog und die Auerbachsche Waisenerziehungsanstalt für jüd. Knaben und Mädchen in Berlin. Erst in neuester Zeit hat man anerkannt, daß der Staat und namentlich die Gemeinde verpflichtet ist, für die Waisen ihrer Angehörigen, wenn sie hilflos sind, zu sorgen, und somit entstanden zahlreiche W., welche die Gemeinden gründeten. Auch ist man vielfach wieder auf die Unterbringung der Waisen in Familien zurückgekommen, die sich in der That empfiehlt und, wenn bei der Auswahl der Pflegeeltern sorgfältig und vorsichtig verfahren wird, auch den billigen Wünschen ganz genügen kann. Insbesondere ist dies in Schottland und Nordamerika geschehen (sog. Boarding-Out-System). über die neuerdings erbauten Reichswaisenhäuser s. Reichsfechtschule. Neben den eigentlichen W. gibt es auch dergleichen Anstalten für die Kinder gewisser Stände, z. B. Militärwaisenhäuser, in denen die Söhne verstorbener Soldaten, und zwar meist auch für den Soldatenstand, erzogen werden. Manche rechnen in die Klasse der W. auch die Findelhäuser (s. d.). Von den nichtdeutschen Staaten sind es namentlich England, Frankreich, die Schweiz und die Vereinigten Staaten lin letztern vorwiegend Massachusetts), wo das Schicksal armer Waisen durch staatliche und kommunale Einrichtungen, sowie reiche Stiftungen von Philanthropen gesichert wird. BVgl. Rüstelhüber, «Wegweiser zur Litteratur der Waisenpflege» (Köln 1840); Besser, (Beiträge zur Waisenhausfrage » (Berl. 1863); Zelle, «Waisenpflege und W. in Berlin» (Berl. 1867); Fayard, Histoire administrative de Pœuvre des enfants trourés, abandonnés et orphelins de Lyons (2. Aufl., Par. 1873); Letchworth, «Children of the Stater (Neuyork 1886).