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GeschichteBrockhaus 1882

Waldeck, zum Deutschen Reich gehöriges Fürstentum, besteht aus zwei getrennten Teilen, der frühern Grafschaft W., die, 1055,3 qkm groß, von Preußen (westlich und nördlich von Westfalen, südlich und östlich von dem Regierungsbezirk Kassel) eingeschlossen ist, und dem nur 65,3 qem großen, von preuß., braunschw. und lippeschen Parzellen umgebenen Fürstentum Pyrmont (s. d.). Das eigentliche W. ist durchaus Hügel⸗ und Gebirgsland. Seine höchsten westl. Teile (das sog. Upland) gehören dem rhein.⸗westfäl. Schiefergebirge an, das hier in dem Hegekopf unweit der preuß. Grenze seine höchste Erhebung (856 m) erreicht. Die Flüsse des Landes gehören der Weser an. Die bedeutendsten derselben sind die Diemel und die Eder, letztere mit schönem Thal. In geognostischer Beziehung gehört der östl. Teil (das Hügelland) der Trias⸗, der westliche (das Gebirgsland) der Grauwackenformation an. Die Fruchtbarkeit ist in den eigentlich gebirgigen Teilen Lim i am bedeutendsten in der Edergegend und im Nordosten des Landes. Ackerland, Gärten und Wiesen nehmen 55,5 Proz. der Bodenfläche ein, während 36,1 Proz. mit Wald bestanden sind. Die Hauptprodukte des Landes sind Getreide, besonders Roggen und Hafer, Flachs, Kartoffeln, Holz, Wolle, Rindvieh, Schweine, Hammel, Pferde, Eisen, Schiefer, Bausteine und Mineralwässer. Exportiert werden alle diese Artikel und von Industrieprodukten Liqueure (Arolsen), Cigarren und Tabak (Pyrmont und Arolsen) und Thonwaren. Im Dorf Eppe an der westfäl. Grenze besteht eine Maschinenspinnerei und Weberei; außerdem werden nur grobe Stoffe 30 den Hausgebrauch des Landvolks er-Iort on Metallen sind die Eisensteingruben bei dorf erwähnenswert; die früher in der Eder betriebene Goldwäscherei hat ganz aufgehört. Das eigentliche W. zählt 13 Städte, 3 Marktflecken und 94 Dörfer, mit einer Bevölkerung von (1885) 48580 Seelen; Pyrmont hat 1 Stadt und 10 Dörfer. Die Bevölkerung des Gesamtstaats beläuft sich auf 56 703 Köpfe, gegen 56522 im J. 1880. Der Hang zur Auswanderung, hauptsächlich nach Amerika und nach den industriereichen Gegenden Westfalens und Rbeinpreußens, ist besonders stark bei den den Norden und Westen des Landes bewohnenden Waldeckern sächs. Stammes, während die den Südosten bewohnenden Franken im ganzen weniger zur Auswanderung geneigt sind. Überhaupt ist der Unterschied beider Stämme, deren Grenze die Eder bildet, in Volkscharakter, Sitten und Gebräuchen, in der Sprache und der Bauart der Häuser deutlich erkennbar. Die Einwohner gehören mit Ausnahme von etwa 1600 Katholiken und 900 Juden der evang.⸗unierten Kirche an. Hauptnahrungsquelle ist Ackerbau; der Handel ist bei dem Mangel an Eisenbahnen gering; nur die Linie Wabern-Wildungen der Preußischen Staatsbahnen durchzieht den südöstlichsten Teil des Fürstentums. Für den Unterricht bestehen das Gymnasium zu Korbach, die Bürgerschulen zu Wildungen und Arolsen, 123 Elementarschulen und 3 landwirtschaftliche Schulen. Die Danach 5 von W. datiert vom 17. Aug. 1852. Danach besteht der Landtag aus 15 Abgeordneten (darunter 3 aus Pyrmont), welche durch allgemeine indirekte Wahl auf drei Jahre gewählt werden. Die Fürstenwürde erbt im Mannsstamme des waldeckschen Fürstenhauses einschließlich der gräflichen Linie nach dem Rechte der Erstgeburt; beim Erlöschen des Mannsstammes succediert in W. die weibliche Linie, in Pyrmont Preußen. Die Gemeinde-⸗ und Kreisverfassung vom 26. Aug. 1855 verleiht den Gemeinden weitgehende Selbständigkeit. Die Rechtspflege ist seit 1850 von der Verwaltung getrennt. Die Leitung der Staatsverwaltung ging durch den Accessionsvertrag vom 18. Juli 1867, erneuert 1. Jan. 1878, bis 1888 an Preußen über. Dem Fürsten bleibt nach diesem Vertrag die Vertretung nach außen, die Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten und des Domanialvermögens, das Recht der Begnadigung und der Zustimmung zu neuen Gesetzen. Die übrige Verwaltung führt ein preuß. Landesdirektor in Arolsen nach der bestehenden Verfassung. Die Einnahmen betragen, einschließlich eines Zuschusses von 310000 Mark aus der preuß. Staatskasse (1886) 1050687 Mark, die Ausgaben 973604 Mark. Die Staatsschuld beider Fürstentümer beträgt 2376 000 Mark. Nach den Militärkonventionen vom 6. Aug. 1867 und 24. Nov. 1877 bilden die Truppen W.s einen Teil des 3. hess. Infanterieregiments Nr. 83. Beim Deutchen Bundesrat führt W. eine Stimme; in den eichstag wählt es einen Abgeordneten. Residenz ist Arolsen. Das Wappen hat acht Felder, darunter das für W.: in Gold ein schwarzer Stern von acht Strahlen, und das von Pyrmont: in Silber ein rotes Ankerkreuz; das Ganze von einem Purpurmantel umgeben und mit dem Fürstenhut bedeckt. Landesfarben sind schwarz, rot, gelb. Die Fürsten von W. stammen von den im frühern Mittelalter an der Diemel und Weser reichbegüterten Grafen von Schwalenberg ab; ihr ältester, geschichtlich nachgewiesener Vorfahr war der Graf Widekind (gest. 1137). Sein gleichnamiger Enkel nahm zuerst den Titel eines Grafen von W. an. Die anfangs unter mehrere Linien geteilte Grafschaft wurde durch den von Graf Heinrich III. 1344 errichteten Erbvertrag für die Zukunft geeinigt. Aber schon die Söhne seines ½ des noch im Volksmunde lebenden Heinrich des Eisernen, teilten das Land von neuem unter sich, das von da ab bis zum Pactum primogeniturae von 1685 unter zwei bis drei Regentenlinien gespalten blieb. Eine Folge dieser Teilung war, daß die Grafschaft in ein Lehnsverhältnis zu Hessen trat, welches später sogar zu hess. Ansprüchen auf die Landeshoheit über W. Veranlassung gab und erst durch die Rheinbundsakte faktisch, durch einen Schiedsspruch des Bundestags 1847 auch rechtlich beseitigt wurde. Während der Regierung des Grafen Philipp IV., der auch später dem Schmalkaldischen Bunde beitrat, wurde 1526 die Reformation eingeführt. Unter dem bedeutendsten von seinen Nachfolgern, dem ersten, welcher den Fürstentitel trug, dem Reichsfeldmarschall Georg Friedrich (1664—92), wurde der noch geltende Erstgeburtsvertrag errichtet, um die fernere Zersplitterung des Landes zu verhüten. In der That vereinigte, nachdem mit Georg Friedrich die Eisenbergische Linie erloschen und ihre Besitzungen an die jüngere Wildungische Linie gekommen waren, Christian Ludwig (gest. 1706) zuerst wieder die getrennten Teile, die seitdem stets verbunden geblieben sind. Ludwigs Nachfolger, Anton Ulrich, der Erbauer des Schlosses zu Arolsen, wurde bei Karls VI. Kaiserkrönung in den Reichsfürstenstand erhoben. Ihm folgten 1728 nacheinander seine Söhne Philipp und Karl, von denen der erstere schon nach einem halben Jahre starb, der letztere bis 1763 regierte. Sein zweiter Sohn und Nachfolger, Friedrich, starb 1812, nachdem er 1807 widerwillig dem Rheinbunde beigetreten war. Sein Bruder Georg, dem er schon 1805 Pyrmont abgetreten hatte, regierte nur ein Jahr. Diesem folgte sein ältester Sohn Georg Heinrich (1813— 45), der 19. April 1816 eine Verfassung von rein ständischem Charakter gab und 1832 dem Zollverein beitrat. Nach seinem Tode führte, da der älteste Sohn, Fürst Georg Victor (s. d.), erst 14 J. alt war, die Fürstin-Mutter Emma als Vormünderin-Regentin die Regierung bis zum 17. Aug. 1852, an welchem Tage der bereits zu Anfang des Jahres volljährig gewordene Fürst dieselbe übernahm. Während der vormundschaftlichen Regierung wurde die Verfassung von 1816 durch das Staatsgrundgesetz vom 23. Mai 1849 ersetzt, welches auf demokratisch-parlamentarischen Prinzipien beruhte und daher 17. Aug. 1852 durch eine neue gemäßigtere Verfassung ersetzt wurde. Im Deutschen Kriege von 1866 stand W. auf seiten Preußens und trat dem Norddeutschen Bunde bei. Da das arme Land aber außer Stande war, die durch die Bundeszugehörigkeit entstandenen Lasten zu tragen, trat der Fürst durch den Accessionsvertrag vom 18. Juli 1867 die Verwaltung des Landes auf zehn Jahre an Preußen ab. Eine Verlängerung des Vertrags auf weitere zehn Jahre kam 1. Jan. 1878 zu Stande. Vgb Curtze, «Geschichte und Beschreibung des Fürstentums W.y(Arols. 1850); derselbe, „Beiträge zur Geschichte des Fürstentums W.» (Bd. 1—2, Arols. 1864—69; Bd. 3, herausg. von Hahn, 1872).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 394Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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