FeedWallis (frz. Valais)
ErdkundeBrockhaus 1882

Wallis (frz. Valais), der 20. Kanton der Schweiz, im O. von Uri, Tessin und der ital. Provinz Novara, im S. von der Provinz Turin, im W. von dem franz. Depart. Hoch-Savoyen, im N. vom Genfersee, der Waadt und Bern begrenzt, besteht aus den obersten Thalstufen des Rhöne, der den Kanton seiner ganzen Länge nach, vom Rhönegletscher bis zum Genfersee 162 kEm, durchströmt, und umfaßt ein Areal von 5247 gkm. Rechts von den Urner⸗ und Berneralpen, links von den Leontinischen und Penninischen Alpen und der Montblane ruppe umschlossen, ist das W. von der Furca bis Martigny ein nach Westsüdwest gerichtetes Längsthal, von hier bis zum See ein nach Nordwesten gewendetes Querthal mit zahlreichen Seitenthälern, von welchen die wichtigsten sind: die Thäler der Visp, das Turtmanthal, das Val d'Anniviers, das Val d'Hérens, die beiden Thäler der Dranse (Val de Bagnes und Val d'Entremont) links, das Lötschenthal und das Dala-oder Leukerthal rechts. Das W. ist ein wildes Bergland mit großartigen Fels⸗ und Eiswildnissen, tief eingeschnittenen malerischen Thälern, durch welche die zahlreichen, von Gletschern gespeisten Flüsse als wilde Bergwasser in zahllosen Wasserfällen und Stromschnellen hinabeilen, mit grünen Alpenweiden und Nadelwäldern in den obern, Obstgärten, Weinbergen und Getreidefeldern in den untern Stufen und der ebenen, teilweise versumpften Sohle des Rhönethals. Vom höchsten Punkte, der Dufourspitze am Monte-Rosa (4638 m), bis zum Spiegel des Genfersees (375 m) beträgt der senkrechte Abstand 4263 m. Den Höhenlagen entsprechend ist das Klima der einzelnen Landesteile sehr verschieden. Die Schneegrenze erreicht in W. nahezu 3000 m, während zahlreiche Gletscher bis gegen 1800 m, der Aletschgletscher sogar bis zu 1353 m hinabsteigen. Die Waldgrenze liegt bei etwa 2200 m, die des Getreidebaues bei 1800m, die Weingrenze bei 950 müber dem Meere. Bei der Volkszählung von 1880 hatte der Kanton 100216 CE., worunter 99316 Katholiken, 866 Protestanten, 34 Andersgläubige; 32 Proz. der Bevölkerung sprechen deutsch, 67 Proz. französisch, 1 Proz. italienisch u. s. w. Die Sprachgrenze zwischen dem deutschen Oberwallis und dem franz. Unterwallis zieht sich bei Siders quer durch das Rhönethal. Die Oberwalliser sind ein kräftiger Volksschlag, ebenso die Bergbewohner des Unterwallis, weniger kräftig ist die Bevölkerung des untern Rhönethals, obwohl auch hier der einst endemische Kretinismus infolge der Entsumpfung des Thalgrundes durch die Rhönekorrektion abnimmt. Getreide⸗, Obst⸗ und Weinbau, in den obern Stufen Alpenwirtschaft sind die Haupterwerbsquellen. Von dem Areal entfallen 11,0 Proz. auf Waldungen, 0,2Proz. auf Weinberge, 33,8 Proz. auf Acker- und Gartenland, Wiesen und Weiden, 54,1 Proz. sind unproduktiv (Gletscher, Felsen u. s. w.). Der Ackerbau 2—— nicht genügend Getreide für den Bedarf; in nterwallis wird Mais, Tabak und Krapp angebaut. Wein und Obst, in den wärmsten Gegenden auch Südfrüchte liefert der Kanton uber den Bedarf; die geschätztesten Weine wachsen in der Umgegend von Siders, Sitten und Martigny. Die Waldungen, bisher vernachlässigt, stehen jetzt unter der Aufsicht des Bundes. Große Sorgfalt wird auf die Bewässerung der Alpen durch oft viele Kilometer lange, kühn angelegte Wasserleitungen verwendet. Nach der Zählung von 1886 besitzt der Kanton 5306 Pferde, Maultiere und Esel, 69530 Rinder, 15 535 Schweine, 57854 Schafe, 28 685 Ziegen, 5197⁷7 Bienenstöcke. Der Bergbau beschränkt sich jetzt fast ausschließlich auf die Ausbeutung der zahlreichen Anthracitgruben, Marmor⸗, Kalkstein⸗, Schiefer- und Topfsteinbrüche. Von Mineralquellen sind zu erwähnen die Gipsthermen von Leuk, die erdige Jodquelle von Saron (s. d.) und das Stahlwasser von Morgin. Die Industrie ist unbedeutend; zu erwähnen sind die Glashütte von Monthey und die Seidenzucht und Seidenspinnerei von Sitten u. s. w. Der wichtigste Handelsartikel ist der Wein, der einige vorzügliche Sorten aufweist. Von Bedeutung ist ferner der Warentransit über den Simplon, sowie der sehr lebhafte Touristenverkehr der südl. Wallisthäler, der Simplon⸗ und der Hanton von Vom Genfersee bis Brig wird der anton von der 117 kmelangen Eisenbahn Bouveret-St.⸗Maurice-Sitten-Brig durchzogen; eine Fortsetzung derselben durch den Simplon nach Domo d'Ossola und Arona ist projektiert. Mit dem Kanton Uri ist das W. durch die Poststraße über die Furka verbunden. Die wichtigsten Orte sind die Hauptstadt Sitten, im Oberwallis die Flecken Siders, Leuk, Visp und Brig, im Unterwallis Martigny, St.⸗Maurice und Monthey. Die Verfassung, zuletzt 1876 revidiert, ist repräsentativdemokratisch mit Finanzreferendum. Der Große Rat, je ein Mitglied auf 1000 E., vom Volke auf vier Jahre gewählt, ist gesetzgebende, der Staatsrat, 5 Mitglieder vom Großen Rat gewählt, vollziehende Behörde. In administrativer Hinsicht zerfällt der Kanton in 13 Bezirke (Zehnten), von denen 7 dem Oberwallis, 6 dem Unterwallis angehören. Jede Gemeinde besitzt ein Friedensrichteranit, jeder Bezirk ein Bezirksgericht. Als letzte Instanz besteht ein kantonaler Appellationshof von neun Mitgliedern. In kirchlicher Hinsicht bildet der Kanton, der noch 10 Klöster zählt, das Bistum Sitten, mit Ausnahme der selbständigen Abtei St.⸗Maurice, zu der auch das Hospiz des Großen St. Bernhard gehört. Höhere Lehranstalten sind das Priesterseminar und das Lyceum von Sitten, die Lehrerseminarien von Sitten und Brig und die Kollegien von St.⸗Maurice, Brig und Sitten, letzteres mit einer Realschule verbunden. In militärischer Beziehung gehört das Unterwallis zum Stammbezirk der 1., das Oberwallis zu dem der 8. Division. Die Staatsrechnung für 1884 weist 1192630 Frs. Einnahmen, 1080736 Frs. Ausgaben, 4228 473 Frs. Staatsvermögen und 7265 103 Frs. Schulden auf. Das Wappen ist ein rot und weiß senkrecht geteilter Schild mit je einem Stern für jeden der dreizehn Zehnten. Geschichte. Das W., früher von den kelt. Stämmen der Seduner, Nantuaten u. s. w. be-Conversations-Lexikon. 13. Aufl. XVI. wohnt, wurde unter Augustus dem Römischen Reiche einverleibt. Im Mittelalter kam es als pagus valensis an Burgund; später teilten sich Savoyen und das Bistum Sitten in die Herrschaft des Unterwallis, während Oberwallis seit 1416 mit den Waldstätten verbündet, die Freiheit behauptete und 1475 in den Burgunderkriegen auch das Unterwallis unter seine Botmäßigkeit brachte. Die nach mutvollem Widerstand der Oberwalliser eingeführte Helvetische Verfassung räumte 1798 beiden Teilen gleiche Rechte ein; doch wurde W. schon 1801 von der Schweiz getrennt und 1810 mit dem franz. Reiche vereinigt. Nach dem Einmarsch der verbündeten Heere erhoben sich die Walliser gegen die franz. Herrschaft, das W. wurde durch den Pariser Frieden als Kanton der Eidgenossenschaft zugeteilt und gab sich (12. Mai 1815) eine Verfassung, welche jedem iel Eid ohne Rücksicht auf seine Volkszahl gleich viel Sitze im Landrate zuwies und so auf Seite des Oberwallis ein Übergewicht der Repräsentation ließ. Gegen dieses Vorrecht erhob sich das stark bevölkerte Unterwallis und es entspann sich namentlich nach den schweiz. Verfassungsreformen von 1830 — 31 ein heftiger Streit zwischen beiden Landesteilen, der 1839 durch eine neue, das Übergewicht des Oberwallis beseitigende Verfassung beendet wurde. Ein Versuch der Oberwalliser, ihre frühern Vorrechte wieder zu erlangen, scheiterte im April 1840 und der ganze Kanton unterwarf sich nun der neuen Verfassung. Allein die aristokratischen Führer des Oberwallis, muten, sächlich die Geistlichen und die Partei der Jesuiten, die seit 1814 zu Brig und Sitten ihre Schulen eröffnet hatten, wußten auch die neue Konstitution in ihrem Interesse auszubeuten. Abermals traten sich die Parteien der dem Unterwallis angehörigen sog. Jungen Schweiz und der Alten Schweiz schroff gegenüber, bis es endlich zum blutigen Ausbruch und im Mai 1844 zur Niederlage der Jungschweizer am Trient kam. Das Resultat dieses Siegs der Ultramontanen war die Verfassung vom 14. Sept. 1844, welche die Repräsentation des Klerus im Landrate vermehrte, dessen Immunitäten förmlich anerkannte, allen Unterricht der Kirche überließ und den prot. Gottesdienst unterdrückte. Im I. 1845 schloß sich W. dem Sonderbunde an. (S. Schweiz.) Nach dessen Auflösung erhielt der Kanton 10. Jan. 1848 eine neue Verfassung in freisinnigem Geiste, die jedoch nicht hinderte, daß der Kanton seither mehr und mehr wieder in das ultramontan-konservative Fahrwasser gekommen ist. In den Räten hat die klerikale Partei die Mehrheit erlangt; die Volksabstimmungen über Revision der Bundesverfassung von 1872 und 1874 ergaben bedeutende Majoritäten für Verwerfung. Die Verfassungsrevision vom 13. Febr. 1876 hat, obwohl sie die Volksrechte durch Einführung des Finanzreferendams etwas erweiterte, an der konservativen Haltung des Kantons nichts geändert. Vgl. Boccard, «Histoire du Valaiso (Genf 1844); Furrer, „Geschichte von W.y (Sitten 1850—54); derselbe, „Histoire du Valaiso (Sitten 1875); Wolf, «W. und Chamonixo (Zür. 1886).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 416Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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