FeedWassergenossenschaften
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Wassergenossenschaften heißen Vereinigungen (Associationen) von Grundbesitzern oder Pächtern zur gemeinschaftlichen Benutzung oder Entfernung des Wassers im Interesse der Bodenkultur. Die W. sind demnach entweder Bewässerungs-oder Entwässerungsgenossenschaften, nicht selten ist die Association —55 beiden Zwecken gleichzeitig gewidmet, sobald das durch Entwässerung gewonnene Wasser zur Bewässerung nutzbar gemacht werden kann. Die Bewässerungsgenossenschaften treten zusammen behufs gemeinsamen Bezugs eines in anderweitem Besitze befindlichen oder durch Unternehmer mittels Kanälen u. s. w. beigeleiteten Wassers gegen einen bestimmten Kanon (Wasserzins), der sich entweder nach dem Quantum des Verbrauchs (welches durch eine besondere Vorrichtung, Modulo, gemessen wird) oder nach dem Flächenmaß des bewässerten Areals richtet. Die Entwässerungsgenossenschaften haben den Zweck der gemeinsamen Abwehr des die Kulturen und die Sanität schädigenden stagnierenden Wassers durch offene oder verdeckte Ableitung (Kanalisierung und rainierung, s. d.). Die W. sind entweder freiwillige oder sog. Zwangsgenossenschaften; letzteres in dem Falle, wenn das Unternehmen vom Staale als ein dem öffentlichen Interesse ersprießliches anerkannt, und demgemäß auf Grund der bestehenden Wasserrechts-Hiah ebung die renitenten Beteiligten gesetzlich zur urchführung der Entwässerung verhalten werden. Die W. bilden sich auf Grund eines behördlich genehmigten Statuts, dessen Basis der Genossenschaftskataster ist. W Preußen haben die W. durch das Gesetz vom 1. April 1879 eine erweiterte und festere Grundlage erhalten. arka.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 463Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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