FeedWechseldatum
Recht & StaatBrockhaus 1882

Wechseldatum ist die Angabe des Orts und der Zeit der Ausstellung eines Wechsels; sie ist ein wesentliches Erfordernis des letztern (Wechselordnung, Art. 4, Nr. 6).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 492Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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