FeedWechselklausel
Recht & StaatBrockhaus 1882

Wechselklausel, die Worte, durch welche die „Wechselurkunde selbst gals Wechsels bezeichnet wird; sie bildet einen wesentlichen Bestandteil des Wechsels und muß sich im Kontext desselben befinden (Wechselordnung, Art. 4, Nr. 1). Meistens lautet sie: (Gegen diesen meinen Wechsel

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 494Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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