Wiener Währung oder Scheingeld, eine ältere österr. Valuta, die dort in den J. 1811—58 durch eine Art Staatspapiergeld (Einlösungs⸗ und Anticipationsscheine zu 2 und 1 Gulden Nennwert) mit Zwangsumlauf vertreten war. Sie verlor bald so am Preise, daß 5 Gulden Wiener Währung oder „Scheino = 2 Gulden Münzev, d. i. Konventionsgeld festgesetzt wurden. Laut Patent vom 27. April 1858 sind Verbindlichkeiten in Wiener Währung in dem Verhältnis von 100 Gulden Wiener Währung 2 Gulden jetziger Währung umzurechnen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 625Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei