FeedWildgarten
Sport & SpielBrockhaus 1882

Wildgarten (auch Tiergarten, Wildpark) heißt eine große eingefriedete Waldfläche, in der entweder bloß eine Wildgattung oder deren mehrere eingeschlossen gehalten werden, sei es behufs leichterer Erlegung des Wildes, oder um dasselbe vor Raubschützen und Schlingenstellern zu verwahren, Hoder auch um die großen Entschädigungen für wirklichen oder vermeintlichen Wildschaden zu vermeiden. Ein W. für Hochwild allein und zwar in ziemlich beschränkter Zahl soll nicht unter 1500— 2000 ha halten, werden aber auch Damwild, Rehe und Sauen mit eingeschlossen, so muß er wenigstens 1000 ha mehr umfassen, indem sonst die freie Entwickelung der einzelnen Wildarten nicht naturgemäß stattfinden kann. Der W. muß außer Wald mit vielen masttragenden Baumarten, auch Waldwiesen, geeignetes Terrain, um Cerealien, Kartoffeln und insbesondere Topinambur zu bauen, ferner Quellen oder fließendes Wasser und, wenn man Sauen halten will, auch sumpfige Stellen und Brüche enthalten. Über Vermehrung oder Verminderung des Wildes im W. muß genau Buch Heiuher werden. Die Einfriedung des W. wurde früher entweder aus Mauern oder aus Holz, nämlich auf Pfosten und Quer⸗ oder Langlatten hergestellt, in neuer Zeit hat man auch in Deutschland das engl. und amerik. Fenzsystem nachgeahmt, die Zäune aus Draht zu machen. Sie stellen sich im Preise meist niedriger als die Holzzäune, sind von viel längerer Dauer, bedürfen selten einer Reparatur, haben aber den Nachteil, daß sich, anfangs wenigstens, das Wild leicht daran beschädigt. Am zweckmäßigsten, aber auch am teuersten, ist der verzinkte, dicht besetzte Patentstahl-Stacheldraht.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 639Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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