Wilkes (John), engl. Publizist und Politiker, geb. 17. Okt. 1727 zu London, studierte zu Leiden, trat 1754 für Aylesbury ins Unterhaus und er-Deut von seinem Gönner, Lord Temple, die Oberstieutenantsstelle in der Miliz der Grafschaft Buckingham. Seit März 1762 veröffentlichte W. mehrere Flugschriften, welche die Person und die Verwaltung Butes dem bittersten Spotte preisgaben und 1763 zu dessen Rücktritt mitwirkten. Zugleich gab W. her dem Juni 1762 die haupt die North Briton heraus, in der er überhaupt die Politik des Hofs geißelte. In der berühmten Nr. 45, vom 23. April 1763, trat er bei Beurteilung der Thronrede sogar dem Könige zu nahe. Au Grund einer Kabinettsordre verhaftet und vor zwei Staatssekretäre gestellt, weigerte er sich, wegen der Ungesetzlichkeit des Verfahrens, denselben Auskunft zu geben. Man brachte ihn in den Tower, stellte ihn aber, da sich die Volksstimme erhob, vor das gewöhnliche Gericht, das ihn von der Anklage entlastete. W. stellte, von Temple mit Mitteln versehen, eine Entschädigungsklage gegen die Staatssekretäre und deren Beamten an, die er auch gewann. Dieser Ausgang war für ganz England sehr wichtig, denn fortan gelangte die Habeas-Corpus-Akte zur vollen Geltung, und die Haftsbefehle ohne Namen blieben für immer beseitigt. W. schaffte sich nun in seinem Hause eine Presse an, druckte unter anderm den North Britono wieder ab und sah sich Inn. abermals verfolgt. Er wendete sich deshalb nach Frankreich, wo er wegen einer Duellangelegenheit ins Gefängnis geriet. Nachdem er seine Freiheit erhalten, kehrte er nach England zurück, um hier seinen Parlamentssitz zu behaupten. Weitere Differenzen mit der Regierung wegen publizistischer Angriffe bewogen ihn von neuem nach Frankreich zu gehen, von wo er erst 1768 nach Wia land zurückkam. Die Wähler von Midolesex schi ten ihn als ihren Repräsentanten ins Parlament. W. stellte sich freiwillig vor Gericht und erwirkte zwar die Aufhebung der Contumazsentenzen, wurde aber als Libellist zur Strafe von 1000 Pfd. St. und 22 Monaten Gefängnis verurteilt. Während er im Gefängnis saß, wiederholte der Bezirk von Middlesex seine Wahl ins Parlament dreimal. Das Unterhaus jedoch veranlaßte seine Ausstoßung. Als er 1770 die Freiheit erhielt, wählte ihn die City von London zum Alderman. In dieser anlt müh fand er auch bald Gelegenheit, seine Gewalt fühlen zu lassen, indem er die Verhaftung der Schriftsteller, die das Unterhaus wegen Veröffentlichung der Debatten verfolgte, als ungesetzlich verweigerte. Da W. in der That dem Gesetz nach Parlamentsmitglied war, wagte auch das Unterhaus jetzt nicht, ihn als ungehorsamen Beamten vor das gewöhnliche Gericht zu stellen, sondern lud ihn vor seine Schranken. W. erschien, erzwang aber, ehe er sich verantwortete, seine ausdrückliche Anerkennung als Parlamentsmitglied. Im J. 1772 wurde er zu einem der Sheriffs, 1774 sogar zum Lord-Mayor von London erwählt. Im J. 1779 verlieh ihm die Stadt das Kämmereramt. Er verwaltete dasselbe bis an seinen Tod, der 6. Dez. 1797 erfolgte. W. wurde von einigen für den Verfasser der Briefe des Junius (s. d.) gehalten. Almon gab die «Correspondence of W.» (5 Bde., Lond. 1805) heraus. Vgl. Rae, „W., Sheridan, Fox, the opposition under George the thirdo (Lond. 1874).