Wirth (Joh. Georg Aug.), polit. Schriftsteller, eb. 20. Nov. 1798 zu Hof an der Saale in Bayern, studierte in Erlangen und ging 1831 von Bayreuth nach München, um daselbst während des Landtags seine Zeitschrift Der Kosmopolits fortzusetzen, die er aufgab, als ihm Cotta die Herausgabe der Zeitschrift Das Inlando übertrug. Mehrfache Konflikte mit der Censur steigerten seinen oppositionellen Eifer und führten ihn dem Republikanismus zu. Seit 1. Juli 1831 gab er zuerst in München, dann zu Homburg in Rheinbayern die «Deutsche Tribünean der Stelle des Inland » heraus, die jedoch schon im März 1832 vom Bundestage verboten wurde. Bei dem Feste in Hambach hielt W. eine Rede über Deutschlands Nationaleinheit. W. wurde mit andern Teilnehmern an dem Feste im Juni 1832 verhaftet und nach Zweibrücken gebracht, im Aug. 1833 von dem Schwurgericht zu Landau von der Anklage auf Hochverrat zwar freigesprochen, aber vom Zuchtpolizeigericht wegen Beleidigung inländischer und ausländischer Behörden im Nov. 1833 zu zweijähriger Haft verurteilt. Nach überstandener Strafe ward W. im Dez. 1835 nach Passau gebracht, um dort noch eine Kontumazstrafe * erleiden. Er durfte sodann unter polizeilicher ufsicht in Hof leben, von wo er 1836 nach Frankreich flüchtete. Später wandte er sich in den Thurgau (Schweiz), und hier redigierte er einige Zeit „Die deutsche Volkshalles. W. veröffentlichte noch: „Fragmente zur Kulturgeschichter (2 Bde., Kaisersl. 1835), Die polit.⸗reformatorische Richtung der Deutschen im 16. und 19. Jahrh.» (Bellevue 1841) und die Deutsche Geschichter (4 Bde., Stuttg. 1843—45; 2. Aufl., fortgesetzt von Zimmermann, 1846—53). Im J. 1847 erhielt W. die Erlaubnis zur Rückkehr nach Bayern, ließ sich aber in Karlsruhe nieder, wo er das Deutsche Nationalblatto in konstitutionell-monarchischer Richtung begann. Er ward 1848 in den reuß. Fürstentümern in die Deutsche Nationalversammlung in Frankfurt a. M. gewählt, starb aber daselbst schon 26. Juli 1848.