Wirth (Joh. Ulrich), deutscher Philosoph, geb. 17. April 1810 zu Dizingen im Oberamt Leonberg in Württemberg, genoß seine Erziehung auf der Lateinschule in Weinsberg, dem Seminar zu Schönthal und am evang. Stift zu Tübingen. Nach seiner Rückkehr nach Weinsberg erhielt er eine Anstellung als Gehilfe des dortigen Dekans. Die magnetischen Kuren Justinus Kerners gaben Veranlassung zu seiner Schrift Theorie des Somnambulismuso (Lpz. u. Stuttg. 1836). Inzwischen war W. in Kleingartach zum Stadtpfarrer gewählt worden. Hier nun trat er mit seinem »System der spekulativen Ethiks (2 Bde., Heilbr. 1841—42) hervor, welches als die erste Leistung in einer Reihe von neuern Bearbeitungen dieser Wissenschaft anzusehen ist. Seit 1842, wo W. auf die erste geistliche Stelle zu Winnenden befördert wurde, erschie nen von ihm: eine Schrift über Die spekulative dee Gotteso (Stuttg. u. Tüb. 1845) und «Philos. tudieno (2. Aufl., Stuttg. w1854). Seit 1852 gab W. zusammen mit J. H. Fichte und H. Ulrici die erneuerte Fichtesche Zeitschrift für Philosophie und philos. Kritik' heraus. 8 philosophische Methode ist aus der Hegelschen hervorgegangen, unterscheidet sich aber von ihr in wesentlichen Punkten. W. starb 20. März. 1879. die nuchhn nennt man die geordnete Fürsorge für die nachhaltige Beschaffung und angemessene Verwendung der zur Befriedigung der menschlichen Lebensbedürfnisse dienenden Güter. In erster Linie versteht man unter W. eine Privatwirtschaft, deren Träger eine einzelne Person ist, die nur für ihren eigenen Unterhalt und den ihrer Familie sorgt, sei es durch unmittelbar produktive Thätigkeit, sei es durch Verwaltung eines rentenbringenden Vermögens. Aber auch der Staat und andere öffentliche Körperschaften haben Bedürfnisse, welche die Führung einer W. nötig machen, die allgemein als eine öffentliche und speziell als eine staatliche oder kommunale Finanzwirtschaft bezeichnet wird. Da es sich in diesem Falle um die Befriedigung von Bedürfnissen menschlicher Gemeinschaften hmdelk, so bildet die öffentliche W. zugleich eine Gemeinwirtschaft, und zwar, sofern sie die Teilnehmer zwangsweise zu wirtschaftlichen Leistungen heranzuziehen berechtigt ist, eine Zwangsemeinwirtschaft. Außerdem gibt es aber auch freie Gemeinwirtschaften in der Form von Vereinen und Gesellschaften, die entweder als Produktiv⸗, Erwerbs⸗ oder Fürsorgewirtschaften für ihre Mitglieder wirtschaftliche Vorteile zu erzielen suchen, oder als gemeinnützige oder wohlthätige Institutionen wirken. lschaften.