Witwer (lat. vidüus), ein Mann, der seine Frau durch den Tod verloren hat; er ist nach gemeinem Recht nicht, wie die Witwe, verpflichtet, eine Trauerzeit einzuhalten, kann aber meist nur dann zur bener Che schreiten, wenn er sich mit seinen Kinern erster Ehe wegen deren mütterlichen Nachlasses abgefunden hat.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 713Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei