Wünschelrute, ein zauberhafter heilbringender Stab, war in Deutschland von alters her bekannt. Schon eine althochdeutsche Glosse bietet den Ausdruck «wunsciligertap (caduceus) und trifft damit vollkommen den eigentlichen Sinn des Wortes, welcher sich aus seiner grammatischen Form nicht unmittelbar ableiten läßt. Denn diese Form führt nur auf eine Gerte oder Rute, durch deren Besitz man alles gewünschten irdischen Heils teilhaftig wird. Die Wurzel dieser Vorstellung läßt sich brigens bis auf frühe mittelasiat. Glaubensansichten zurückverfolgen. Im spätern Mittelalter wurde die W. zum Gegenstande eines bis in die neuere Zeit fortdauernden Aberglaubens. Man brach sie unter gewissen Bedingungen und Formeln von dem gezwieselten (gabeligen) Aste eines Haseltrauchs oder Kreuzdorns, oder machte sie auch aus Metalldraht und unterschied mehrere Arten: Feuerrute, Springrute, Schlagrute u. s. w. Bei dem Gebrauche kam es darauf an, sie unter Hersagung der nötigen Formeln richtig in der Hand zu halten; dann zeigte sie durch ihre Bewegung, ob und wo die gewünschten Gegenstände verborgen seien. Man glaubte mittels der W. verborgene Schätze, Erzadern, Wasserquellen, ja selbst Verbrecher zu entdecken. Vgl. Vallemont, «Physique occulte, ou traité de la baguette divinatoires (Par. 1693); Grimm, Deutsche Mythologiep (4. Aufl., von E. H. Meyer, 3 Bde., Berl. 1875); Carus Sterne, Die Wahrsagung aus den Bewegungen lebloser Körper unter dem Einfluß der menschlichen Hando (Weim. 1862).