FeedZahlmeister
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Zahlmeister heißen im Deutschen Heere die Rechnungsführer bei den Truppen. Sie sind nach der Ordre vom 16. Febr. 1854 obere Militärbeamte Min einen bestimmten Militärrang, nur ihren ilitärvorgesetzten untergeordnet und werden auf Vorschlag des Generalkommandos vom Kriegsministerium aus den zu ihrer Unterstützung bestimmten Zahlmeister-Aspiranten ernannt, die sich ihrerseits aus den Unteroffizieren und Mannschaften ergänzen, 3. der Klasse der Unteroffiziere gehören und ihre Befähigung zum Z. durch eine Prüfung darzulegen haben. Die Z. haben das gesamte Zahlungs⸗, Liquidations⸗ und Kalkulationswesen der Truppen, sowie die darauf bezügliche Korrespondenz zu besorgen, als Mitglieder und ausführende Organe der Kassen⸗ und Bekleidungskommissionen zu fungieren, die Handwerkstätten zu beaufsichtigen etc.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 825Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 4

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Handwerk & Gewerbe 6