Zollkartell nennt man einen zwischen zwei oder mehrern Staaten . daß iich die Vertrag, welcher darauf gerichtet ist, daß sich die verbündeten Teile in der Aufrechterhaltung ihres Handels-und Zollsystems und der Unterdrückung des Schleichhandels (s. d.) gegenseitig unterstützen.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 937Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei