Zollkontrolle bezeichnet den Inbegriff der zur unmittelbaren Sicherstellung des Staats gegen verbotswidrige Ein⸗, Aus-oder Durchfuhr (s. Contrebande), sowie den in der Absicht einer Gefällentziehung oder Gefällverkürzung sich bewegenden Warenverkehr (s. Defraudation) bestehenden Vorschriften und Einrichtungen. Die wichtigsten Mittel der Z. sind das Ansageverfahren, der Begleitschein, der Begleitzettel, das Ladungsverzeichnis, der Legitimationsschein, der Warenverschluß. (S. die Spezialartikel, ferner Grenzbezirk und Transportausweis.)
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 16, S. 937Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei