Zopf (niederdeutsch top), ein Wort, welches durch die german., roman. und kelt. Sprachen geht, bedeutet gleich seinen Verwandten zapk-e und ziptet, eigentlich das spitz zulaufende Ende eines Dinges. Daher heißt noch heute im Forstwesen der Baumgipfel, besonders des Nadelholzes, Z. (und Top die Spitze des Mastes). Vorzugsweise aber ist das Wort auf das Haupthaar angewendet worden und bedeutet dann lange, strangartig zusammengeflochtene oder umwundene Haupthaare, während der Schopf das freie oder gebüschelte Haupthaar bezeichnet. Nach dem Glauben des Mittelalters verwickelte eine Art von Wichteln oder elbischen Geistern, der Nachtalb oder Nachtmar, durch Kauen oder Knotenknüpfen das menschliche Haupthaar in verfilzte Zöpfe, und erzeugte so eine Krankheit, den Wichtelzopf, heute Weichselzopf (s. d.) genannt. Das lange Haar in Zöpfe zusammenzufassen, ist ein so natürlicher Gedanke, daß diese Tracht besonders von den Frauen in den verschiedensten Zeiten und Gegenden angenommen wurde. Die Frauen des deutschen Mittelalters trugen die Zöpfe Eoch uber die Schultern nach vorn gelegt und durchflochten sie auch wohl mit Goldfäden, Perlenschnuren und Borten. Von der Wertschätzung dieser Zöpfe zeigt ihre Verwendung als Rechtssymbol. Namentlich in Bayern und Schwaben mußten die Frauen bei Ableistung gewisser Eide die Hand auf die Brust legen und damit zugleich den Z. berühren, woher auch der Ausdruc entsprang: «schwören mit Hand und Mund, mit Z. und Brusto. Eine ritterliche Gesellschaft (Orden) vom weshalb er den Beinamen amit dem Zopfer führte. Die Mitglieder derselben trugen hinten am Nacken einen langen, gewachsenen oder künstlichen Zopf, der, wenn sie Rüstung trugen, in eine Scheide von Conversations-Lexikon. 13. Aufl. XVI. Metall oder Stoff gesteckt wurde. Im 17. Jahrh. flochten sich einzelne Stutzer ein Zöpfchen, das rechts oder links am Ohre herabhing; manche hatten auch an jedem Ohre eins. König Christian IV. von Dänemark ward immer mit einem solchen Zöpfchen abgebildet. Die durch das ganze 18. Jahrh. herrschende Sitte, daß die Männer einen (natürlichen oder künstlichen) Z. trugen, ging 1713 von dem preuß. König Friedrich Wilhelm J. aus, der mit allerlei anderm teuern Prunke auch die Perücke verwarf und zu einfacher militärischer Uniform sein eigenes Haar ganz schlicht in einem hinten herabhängenden, mit schwarzem Bande bewundenen 3. trug. In dieser Gestalt, welche damals das größte Aufsehen erregte, ward sein Bild auch auf den seit 1718 geprägten Dukaten dargestellt, die davon den Namen Schwanzdukaten erhielten. Der König führte den Z. auch zugleich bei seinem Heere ein, und diese Sitte ging nicht nur auf alle übrigen europ. Heere über, sondern es ward der 3. auch überhaupt bei den Männern zur herrschenden Tracht. Erst seit der Französischen Revolution verschwand der Z. allenthalben wieder. Am längsten, bis Anfang der zwanziger Jahre des 19. Jahrh., erhielt sich derselbe beim hess. Militär. Jetzt bedeutet Z. alles Veraltete, insbesondere Pedantische und Unnatürliche. Der sog. Zopfstil, dessen Herrschaft in das 18. Jahrh. fällt, bezeichnet die letzte Ausartung der Renaissance. Zoepfl (Heinr.), Staatsrechtslehrer und Rechtshistoriker, geb. 6. April 1807 zu Bamberg, studierte zu Würzburg Rechtswissenschaft, habilitierte sich 1828 zu Heidelberg und ward hier 1839 außerord., 1842 ord. Professor des Staatsrechts. Anfang 1850 wurde Z. von der Universität zum Abgeordneten für die bad. Erste Kammer gewählt und von dieser in das Erfurter Staatenhaus entsandt. starb zu Heidelberg 4. Juli 1877. Seine Hauptwerke sind die «Grundsätze des allgemeinen deutschen Staatsrechts (Heidelb. 1839; 5. Aufl. 1863) und die „Deutsche Rechtsgeschichter (3 Bde., 4. Aufl., Braunschw. 1874); hierzu kommen Das alte bamberger Rechto (Heidelb. 1839), Die peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V. (Heidelb. 1812; 3. Aufl., Lpz. 1883), «Altertümer des Deutschen Reichs und Rechts » (3 Bde., Heidelb. u. Lpz. 1860 —61, Die neuesten Angriffe auf die staatsrechtliche Stellung der deutschen Standesherren » (Karlsr. 1867). Außerdem hat Z. noch eine große Zahl publizistischer Gelegenheitsschriften veröffentlicht, in denen er in staatsrechtlichen, insbesondere privatfürstenrechtlichen Fragen Rechtsgutachten abgegeben hat. Namentlich trat Z. für die Successionsrechte des Herzogs Friedrich von Sonderburg-Augustenburg in einer Reihe von Schriften auf. Aus seinem Nachlaß erschien «Grundriß zu Vorlesungen über Rechtsphilosophies (Berl. 1878). opfstil, s. unter Zopf. oppot, Dorf im Regierungsbezirk und 12 km nordnordwestlich von der Stadt Danzig in Westpreußen, Kreis Neustadt, Station der Linie Stargard-Danzig der Preußischen Staatsbahnen, zählt (1885) 4083 CE., welche eine Brauerei, Ziegeleien, Dampfschneide⸗ und Dampfmahlmühlen unterhalten und Bernsteinfischerei treiben. Z. ist als beliebter Vergnügungsort der Danziger und als Seebad bemerkenswert und hat ein neues Kurhaus, Wasserleitung und ein Sommertheater. Auch das 4 km südöstlich gelegene Dorf Brösen hat ein Seebad. Vgl. Benzler, 4Das Ostseebad Z.5 (Danz. 1882).