Festung, auch Feste, Beste, f., fester Plah, Kriegsplatz, m., frz. korteresse, fermeté, ferté, place forte, f., engl. fortress, ital. forteaza, bastita, span. fortaleza, fuerza, lat. forteretia, fortacia, firmitas, platea fortis, heißt ein nach den Grunds sätzen der ständigen Befe estigungskunst dergestalt verstärker Ort, daß der Vertheidiger desselben selbst einem stärkeren und geübteren Feind auf die Dauer Widerstand zu leisten vermag. Feen schützen die Operationsfelder, auf denen man der Schwächere ist; sie erleichtern ein Abwarten, einen Ermüdungskampf, verstärken die natürlichen Vertheidigungsmittel: Flußlinien, Gebirgspässe etc., sichern endlich Magazine, Depots aller Art, Zeughäuser, Arbeiten zu Einrichtung von Verkehrs-IBLIOTHEK Rückwirkende J. Schubfestigkeit. Relative Festigk. Torsionsfest. 3009120000 1700(24) — 5900 — 1000.4600 2⁴⁰ 9000—11000 — — 1900—2000 — mitteln, zu Formationen von Armeen etc., gegen Handstreiche des Feindes u. s. f. Nach Maßgabe ihrer Wichtigkeit theilt man die F.en in Klassen ein. Diese Klassifizirung zeigte sich früher darin, daß die minder wichtigen F. en im Frieden nicht armirt waren; jetzt aber hält man alle F.en auch im Frieden möglichst kriegbereit, in Rücksicht auf den jetzigen raschen Gang der Kriegsoperationen. Für die Klasseneintheilung legt man daher jetzt nur die Stärke der erforderlichen Besatzungsmannschaft als Eintheilungsgrund unter. Nach dem Terrain, auf welchem Fien liegen, unterscheidet man F.en der Ebene, Bergfestungen etc.; nach der Lage zu den benachbarten Staaten Grenzfestungen, F.en zweiter, dritter Linie, Flen des Innern; nach der Umfassungsform regelmäßige u. unregelmäßige; nach dem zu Grund gelegten System alte u. neue F.en, Plätze nach Vaubanscher, nach italienischer re. Manier. Zweckmäßig angelegte F.en müssen nicht nur selbst vortheilhaft vertheidigt werden können, sondern diese Vertheidigungsfühigkeit auch auf eine große Terrainerstreckung hin, auf ganze Provinzen übertragen; sie müssen den Gegner zwingen, sehr bedeutende Streitkräfte gegen sie zu verwenden, dem Vertheidiger aber erlauben, verhältnismäßig geringe Mittel zur Erreichung dieses Zweckes anzuwenden. Mehr s. im Art. Festungsbau. Cestungsachat, m. (Miner.), s. Achat.