Ortsanlagen, f. pl. Für Anlage neuer od. Vergrößerung bestehender Ortschaften gelten folgende Regeln: 1. In betreff der Lage: sie seien bequem, gesund und angenehm zu große Höhe giebt schlechte Zugänge, doch darf man neue Ortschaften auch nicht zu tief legen, wegen der Ueberschwemmungen, Sumpffieber etc. Stets muß trinkbares Wasser zu haben sein. Nähe von Landstraßen, Flüssen, Meer etc. braucht nicht erst empfohlen zu werden. — 2. Der Plan einer Stadt darf nicht gesucht regelmäßig sein, namentlich ist die Form eines in lauter Vierecke getheilten Vierecks sowie auch die Kreisform zu vermeiden; in der Regel wird das Terrain die Hauptgestalt bestimmen. — 3. Die Umfassung wird a) von selbst durch die Mauern etc. der Grundstücke hergestellt, dann ist die Stadt eine offene; b) es wird eine Umfassung wegen der Thorabgabe nöthig, diese sei gemauert und genügend hoch; e) es ist eine Befestigung nöthig, dann wird die Stadt zur Festung (s. d.). Sehr zweckmäßig ist es, zwischen der Umfassung und den Häuserinselneinen Verbindungsweg (Environweg, Zwinger) von einem Thor zum andern zu führen. — 4. Der Thore seien nicht zu wenig, weil dies unbequem; nicht zu viel, weil die Unterhaltung und Ueberwachung derselben kostspielig ist. Die Lage der Thore richtet sich ganz nach der Richtung der auf den Ort zukommenden Straßen von den nächsten Ortschaften. — 5. Von jedem Thor führe eine Hauptstraße möglichst direkt auf den Haupt-oder Marktplatz, von jedem Thor der Innerstadt führe ein thunlichst direkter Weg nicht nur nach dem entsprechenden äußeren Thor der Vorstadt, sondern auch nach den beiden benachbarten Außenthoren. Man sorge für hinreichende konzentrische Verbindungen, Ringstraßen. — 6. Die Straßen seien breit u. nicht zu krumm, aber auch nicht ganz gerade, wenigstens in sehr windiger Gegend. Keine sollte gerade von Norden nach Süden gehen, wegen der sonst entstehenden unerträglichen Hitze. Sie müssen sich möglichst rechtwinklig durchschneiden. Zwei parallel laufende Straßen sollten nie unter 70 m. von einander entfernt sein. Hauptstraßen sollten nie unter 15, Seitengassen nie unter 8 W. übreit sein, außer in heißen Gegenden, wo sie schmal und gekrümmt sein müssen. — 7. Die Straßen sind durch Tagerinnen und Schleusen zu reinigen; an den Häusern laufen Trottoirs hin. 8. Oeffentliche Plätze legt man am besten an Durchkreuzungen mehrerer Straßen an. Das längliche Viereck ist zwar die beste Form dafür; doch sind auch runde od. polygone Plätze mit sternförmig von ihnen auslaufenden Straßen sehr zu empfehlen; s. d. Art. Markt u. Platz. — 9. Bei Dörfern legt man am besten die Kirche in die Mitte des Orts, etwas erhöht auf einem freien Platz. Eine Hauptstraße oder auch zwei Parallelstraßen mit wenigen Quergassen genügen hier. — 10. Bei größeren Städten lege man zwischen Innerstadt u. Vorstadt Promenaden od. Boulevards, sowie auch sonst in nicht zu großen Abständen Grünplätze (green-squares) an.