Kamerad (rz.), im allgemeinen Bezeichnung für jemand, der mit einem oder mehrern andern gleiche Rechte und gleiche Pflichten in gleichem Stande teilt; wahrscheinlich ist das Wort abzuleiten von camera (Stube) und bezieht sich ursprünglich auf die Schlafgenossenschaft einer Stube.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 50Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei