FeedKandidat
Recht & StaatBrockhaus 1882

Kandidat (Candidatus) hieß bei den Römern der Bewerber um ein Amt (Quästur, Adilität, Prätur, Konsulat), weil die ohnehin weiße Toga, welche er trug, noch durch aufgetragene Kreide glänzend weiß gemacht war (daher toga candida). In dieser Toga nun pflegte man bei Bekannten und Unbekannten herumzugehen (ambire, daher ambitio und ambitus) und mit einem Händedruck sie um ihre Stimme zu bitten, und zuletzt während des Wahlakts auf derselben murlen mit dem wahlleitenden Beamten sich aufzustellen. Es scheint, daß man ewöhnlich etwa ein Jahr vor der Wahl mit der Bewerbung begann, die man auch früher, weil es so Brauch war, zuletzt, weil es gesetzlich vorgeschrieben wurde, ärten vor dem die Wahl leitenden Beamten erklärte. Wahlen in Abwesenheit des zu Wählenden wurden daher in der letzten Zeit der Republik ebenfalls verboten, während sie vorher zwar stets selten, doch erlaubt gewesen waren. übrigens lag es in der Hand der wahlleitenden Beamten, einen Bewerber, den er nicht für genügend qualifiziert hielt, abzuweisen, und es wurden wiederholt renge Gesetze gegen Mißbräuche bei der Bewerbung (namentlich Bestechungen) von seiten der K. erlassen. In neuerer Zeit legt man diesen Namen jedem Bewerber eines Amts, Mandats u. s. w. bei und spricht in diesem Sinne von Präsidentschaftskandidaten, Reichstagskandidaten; insbesondere aber be⸗ ‚ie An man mit K. denjenigen, welcher die erste fur ie Anwartschaft auf ein Amt vorgeschriebene Prüfung absolviert hat, und unterscheidet daher K. der Theologie, der Medizin, sowie Rechtskandidaten, Berg⸗, Forst⸗, Schulamtskandidaten u. s. w.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 62Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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