Karabiner (vom arab. karab, Feuerwaffe) heißt eine für Reiterei bestimmte Schußwaffe von etwas geringerer Länge und weniger Gewicht als das Infanteriegewehr. Das Kaliber ist meist dem des letztern gleich, die Patrone hat indes häufig eine geringere Ladung. Die innere Einrichtung und der Verschluß⸗ wie Schloßmechanismus sind bei beiden ganz gleichmäßig eingerichtet. Die Tragweite bleibt etwas hinter derjenigen des Gewehrs zurück; zu Pferde gebraucht, verspricht die Waffe weniger Erfolg, Wentlen sie hauptsächlich für das Fußgefecht der Kavallerie bestimmt ist. Im Deutschen Reiche ist die gesamte Reiterei, mit Ausnahme der Kürassiere, mit K. bewaffnet. Die Tragweise des K. ist eine verschiedene, bei längern K. am Sattel oder umgehängt, bei kürzern am Bandelier des Reiters. Der K. (carabina) kommt gegen Ende des 15. Jahrh. bei den Spaniern vor und ist aus den ersten Feuerwaffen der Reiterei, den Petrinals (Gegensatz zu Pistolen), entstanden. Die damit bewaffneten Reiter hießen Karabiniers und wurden bald zu Kompagnien und Regimentern zusammengestellt. In der neuern Zeit bezeichnet der Name eine schwere Kavallerie; so hat das königl. sächs. (12.) Armeekorps ein Karabinierregiment, welches, gleich dem Gardereiterregiment, eine den Kürassieren ähnliche Bewaffnung und den Metallhelm hat, aber nicht mit dem Küraß bekleidet ist. (Vgl. auch Handfeuerwaffen.)