Karren oder Karre (frz. charrette, engl. cart) nennt man meist zweiräderige Lastfuhrwerke, welche entweder durch Zugtiere oder von Menschenhand fortbewegt werden; im letztern Fall heißt das Fuhrwerk Handkarren. Der eigentliche K. besteht, wie jedes Lastfuhrwerk, aus dem Untergestell oder Unterwagen und dem Obergestell oder Oberwagen. Das Untergestell setzt sich aus den beiden Rädern, der eisernen Achse und dem hölzernen Achsstock oder Achsholz zusammen. Auf dem letztern liegt der Achsschemel, während zwischen beiden die Deichselarme hindurchgehen, die vor der Achse die Schere zur Aufnahme der Deichsel bilden. Die einzelnen Teile des K. sind dieselben wie bei vierräderigen Wagen. (S. Wagen.) Das Obergestell wird meist als Kasten ausgebildet und hat nur bei den Handkarren die Gestalt einer Plattform, die oft auch bloß aus einzelnen (3 bis 6) Rund⸗- oder Quadrathölzern gebildet wird. Eine besondere Art sind die Schiebkarren oder Schubkarren, welche ebensowohl ein- als zweiräderig ausgeführt werden. Der einräderige Schiebkarren ist der gebräuchlichste und dient gewöhnlich zum Transport von Erde, Bauschutt, Steinen u. s. w. Zweiräderige Schiebkarren, die sich übrigens nur dadurch von den oben erwähnten Handkarren unterscheiden, daß ihre Deichsel zum Schieben statt zum Ziehen eingerichtet ist, dienen bei Bauwerken zum Transport schwerer Steine, in Mühlen zum Fortschaffen der gefüllten Mehlsäcke und namentlich auch in Städten zur Beförderung von Waren von Haus zu Haus. Auf dem Lande sind mehr zweiräderige Schiebkarren gebräuchlich. Vergleicht man die Leistungsfähigkeit von K. und Wagen als Lastfuhrwerke, so ergibt sich, daß auf guten Wegen, fur lleine Entfernungen, bei guten Pferden, in Gebirgsgegenden, für Fracht- und Ackerbauzwecke und für den Transport von Waren in volkreichen Städten der K. den Vorzug verdient, dagegen auf schlechten Straßen, bei geringern Pferden und für das Flachland die Verwendung von Wagen mehr Vorteil gewährt.