FeedKirchenstaat
ReligionBrockhaus 1882

Kirchenstaat (Päpstliche Staaten, Stato della Chiesa, Stato Pontificio) war die Bezeichnung für das weltliche Besitztum des Papstes, ein Staatengebiet, über welches dem Papste als Oberhaupt der röm.⸗kath. Kirche die Souveränetät zustand. Bis 1859 erstreckte sich dieses in Mittelitalien gelegene Gebiet von 41 10 bis 44 50 nördl. Br. und von 29˙ 5“ bis 31² 30“ östl. L. (von Ferro), wurde im N. vom Lombardisch-Venetianischen Königreich, im W. von Modena und Toscana, im SO. vom Königreich Neapel begrenzt, im SW. vom Tyrrhenischen Meere, im O. vom Adriatischen Meere bespült und umfaßte außer dem Stadtbezirk von Rom (Comarca di Roma) die vier Legationen der Romagna, der Marken, von Umbrien und der Campagna und Maritima, welche wieder in 20 Delegationen oder Provinzen eingeteilt waren, wesentlich den gegenwärtigen ital. Provinzen Bologna, Ferrara, Forli, Ravenna, Ancona, Ascoli Piceno, Macerata, Pesaro ed Urbino, Perugia und Rom entsprachen und insgesamt einen Flächenraum von 752 Quadratmeilen (41407 qkm) mit (1857) 3126 263 E. enthielten. Von 1860 bis 1870 umfaßte der K. nur Rom mit der Comarca, die Legation Velletri und die drei Delegationen Viterbo, Civitavecchia und Frosinone (ohne Pontecorvo), entsprechend dem jetzigen Compartimento Latium (Rom), und enthielt ein Areal von 214,2 Quadratmeilen (11 790 dEm) mit (1869) 729859 E. „An der Spitze des Staats stand der Papst (s. d.), ein geistlicher Wahlfürst mit unumschränkter Gewalt. Doch mußte jeder Kardinal (s. d.), folglich auch der Papst, der aus der Mitte des Kardinalkollegiums hervorgeht, gewisse Sätze beschwören, die man als Staatsgrundgesetze ansehen kann. Der gegenwärtige Papst, vom heil. Petrus an gerechnet der 258., ist Led XIII. (s. d.), der 1878 Pius IX. folgte. Dem Papst zur Seite stand, außer in kirchlichen Sachen, besonders in Verhältnissen zu fremden Staaten, das Kollegium der Kardinäle (sacro collegio), welches 70 Mitglieder zählte Die Verwaltung umfaßte zunächst die Angelegenheiten der gesamten Christenheit und war den verschiedenen Abteilungen der Römischen Kurie (. d. wozu auch die Pönitentiaria und die päpstl. Kanzlei oder Dataria (s. d.) gehören, anvertraut. Der Chef des polit. Staatswesens war der Staatssekretär, welcher stets Kardinal sein mußte und vom Papste ernannt ward. Er war Premierminister, Leiter der auswärtigen Angelegenheiten, ernannte aus der Zahl der Kardinäle die übrigen Minister, hatte auch die Gesandtschaften unter sich. Neben dem Ministerrate bestand ein Staatsrat von 15 zum Teil weltlichen Mitgliedern, welchem eine beratende Stimme über Gesetzgebung und Finanzangelegenheiten und eine richterliche Stimme bei Kompetenzstreitigkeiten der höhern Verwaltungsbehörden zukam. Außerdem war (zufolge Gesetz vom 21. Okt. 1850) eine Staatskonsulta der Finanzen errichtet, welche die ane Anlelem 1. und das Budget zu prüfen, neue Anleihen, Steuern und Finanzoperationen zu begutachten hatte. Ein Viertel der Mitglieder wurde vom Papst direkt aus der Geistlichkeit ernannt, drei Viertel aus den von den Provinzialräten ihm vorgeschlagenen Personen ausgewählt. Die Provinzialverwaltung war durch das Gesetz vom 22. Nov. 1850 geregelt. Nach demselben zerfiel der Staat in Legationen, diese in Provinzen, diese wieder in Governi und Gemeinden. Die Verwaltung jeder Legation war einem Kardinallegaten anvertraut, der von einem Rate aus vier Mitgliedern, einem Generalsekretär und einem Polizeidirektor unterstützt wurde. Den einzelnen Provinzen oder Delegationen waren Delegaten vorgesetzt, die auch aus dem Laienstande gewählt werden konnten. Die Gemeindebehörden waren der Municipalrat und die Magistratur. In Rom wurde der Municipalrat aus einer von demselben aufgestellten Liste vom Papste ernannt. Die Magistratur wurde aus einer vom Gemeinderate aufgestellten Liste durch den Delegaten, in Rom durch den Papst gewählt. Der Vorstand dieser Behörde hieß Goufauloniere oder Priore und wurde in kleinern Orten vom Staatssekretär, in den größern vom Papste ernannt, und zwar in Rom, wo er Senator hieß, aus den höchsten röm. Fürsten. Der Municipalrat war der beschließende, die Magistratur der verwaltende Körper. Die Armee wurde hauptsächlich durch Anwerbung fremder Söldner gebildet. Die Finanzen befanden sich im kläglichen Zustande. Ritterorden verleiht der Papst vier: den Christusorden, gestiftet 1319; den Orden Gregors d. Gr., gestiftet 1831; den Pius-Orden, gestiftet 1847, für alle Konfessionen; den Orden des heil. Sylvester, gestiftet 1841. Vgl. Calindri, (Saggio geografico, statistico e storico, dello Stato Pontificiop (Perug. 1829); Tournon, Etudes statistiques sur Rome et la partie occidentale des Etats Romainso (2 Bde., Par. 1831, nebst Atlas); Helfferich, «kRöm. Zustände im Frühjahr 18505(Lpz. 1850); Palmieri, Topografia statistica dello Stato Pontificiod (Rom 1857). Der K. entstand aus der Schenkung, die 755 der König der Franken, Pipin der Kleine, dem Bischof von Rom, Stephan II., mit den Besitzungen machte, welche die Longobarden dem Exarchat entrissen hatten, gegen die ihn Stephan II. zu Hilfe gerufen hatte. Karl d. Gr. erneuerte 774 die Schenkung, behielt sich aber die Souveränetät über das Patrimonium, wie man diese päpstl. Domänen nannte, vor. Durch die Krönung Karls zum üt, sind unter E aufzusuchen. röm. Kaiser 800 durch Papst Leo III. wurde das Verhältnis der Päpste zum byzant. Kaiser vollständig gelöst. Mächtige Verteidiger ihres Besitztums erwarben sich die Päpste in den von ihnen begünstigten Normannen in Unteritalien, die sie zu ihren Vasallen machten. Nachdem Heinrich III. 1053 das Herzogtum Benevent dem Papste Leo IX. überlassen, wußte Gregor VII., der das Papsttum zur höchsten Vollendung erhob, unter den Bedrängnissen Kaiser Heinrichs IV. die in Italien gewonnene unumschränkte Macht zur festern Begründung seines weltlichen Besitztums und dessen Befreiung von der Oberhoheit des Kaisers zu benutzen. Die bedeutendste Vergrößerung gewann der K durch die Erbschaft aller Güter und Besitzungen der Markgräfin Mathilde von Toscana, die zwar, da viele Reichslehne darunter waren, von mehrern Kaisern angefochten, aber von Kaiser Otto IV. durch die Kapitulation zu Neuß 1201 förmlich anerkannt wurde, wodurch die Souveränetät des K. ausgesprochen war. Die Kreuzzüge förderten die Absichten des röm. Stuhls im Anfange mehr als im Fortgange. Papst Innocenz III. (gest. 1216) erhob sich zum Souverän von Rom und wurde als solcher auch anerkannt. Von seinen gefährlichen Nachbarn aus dem Hause Hohenstaufen befreite sich der päpstl. Stuhl dadurch, daß er 1265 das Haus Anjou auf den Thron von Neapel rief. Die Intriguen König Philipps IV. von Frankreich bewirkten 1305 die Verlegung der päpstl. Residenz nach Avignon in Frankreich. Erst nachdem die Päpste 1376 ihren Sitz wieder in Rom genommen, dachte man wieder an die Vergrößerung des K. Julius II. erwarb 1513 Bologna, Clemens VII. 1532 Ancona. Die Venetianer mußten Ravenna abtreten. Ferrara wurde 1598 der modenesischen Erbschaft entrissen und Urbino von seinem letzten Herzoge, Franz Maria aus dem Hause Rovere, 1626 dem päpstl. Stuhle vermacht. Inzwischen verloren die Päpste auch wieder einen großen Teil ihres weltlichen und geistlichen Einflusses, namentlich infolge der Reformation im 16. Jahrh. Zwar stellte Sixtus V. gegen das Ende des 16. Jahrh. die innere Ordnung wieder her, aber die Verschwendung und der Nepotismus der folgenden Päpste erzeugten neue übel. Neapel hob 1783 seine alten Lehnsverbindlichkeiten gegen den päpstl. Stuhl auf. Durch das Waffenglück der Franzosen in Italien sah sich der Papst im Frieden von Tolentino, 13. Febr. 1797, genötigt, Avignon und Venaissin an Frankreich und die Romagna, Bologna, Ferrara an die Cisalpinische Republik abzutreten. Ein Aufstand in Rom gegen die Franzosen, 28. Dez. 1797, veranlaßte 10. Febr. 1798 die Einnahme Roms und 18. Febr. die Erklärung des K, zur Römischen Republik. Pius VI. wurde nach Frankreich gebracht, wo er 29. Aug. 1799 starb. Die Siege der Russen und Osterreicher in Italien begünstigten die Papstwahl Pius“ VII., 14. März 1800, welcher unter dem Schutze der österr. Waffen von Rom und dem K. wieder Besitz nahm. Durch das Konkordat, welches er 1801 mit dem Ersten Konsul der franz. Republik abschloß, schien die weltliche Macht gesichert. Als sich aber der Papst 1807 weigerte, den Code Napoléon einzuführen und England den Krieg zu erklären, wurde ihm 3. April von Frankreich der Krieg erklärt. Die Provinzen Ancona,‚ Urbino, Macerata und Camerino wurden dem Königreich Italien einverleibt und dem Papste blieb nur der jenseit der Apenninen liegende Teil des K. Doch schon 2. Febr. 1808 rückte ein franz. Korps von 8000 Mann in Rom ein. Dem Papste, dessen geistliche Hoheit fortdauern sollte, wurden 2 Mill. Frs. Jahreseinkünfte angewiesen, worauf ein Dekret vom 17. Mai 1809 den K. dem franz. Reiche einverleibte und Rom zur freien kaiserl. Stadt erklärte. Der Papst wurde nach Frankreich abgeführt und mußte hier bleiben, bis die Ereignisse von 1814 ihm gestatteten, 24. Mai nach Rom zurückzukehren, wo er von dem K. in soiner frühern Ausdehnung wieder Besitz ergriff. Nach der Restauration suchten Pius VII. und seine Nachfolger, Leo XII. (1823—29), Pius VIII. (1829—30), namentlich aber Gregor XVI. (1830 —46), wie nach außen so auch im Innern die päpstl. Macht durch die gewöhnlichen Mittel des Absolutismus wieder zu begründen, aber die polit. und nationale Erweckung, welche die Franzosenherrschaft mit sich geführt, machte sich selbst in der Bevölkerung des K. geltend. Man verlangte polit. Reformen, Beseitigung des fremden Einflusses und setzte der Reaktion die Wirksamkeit geheimer Gesellschaften, Verschwörungen und Aufstände entgegen. Die Geschichte des K. verkettete sich so aufs engste mit der von ganz Italien (s. d.). Ein Aufstand in Modena, in der Nacht vom 3. auf den 4. Febr. 1831, veranlaßte zugleich eine Erhebung in Bologna, die sich sofort über die ganze Provinz verbreitete und die Konstituierung einer Provisorischen Regierung herbeiführte. Binnen kurzem befand sich der größere Teil des K. im Aufstande, und bereits 26. Febr. proklamierte eine Versammlung von Abgeordneten die Abschaffung der weltlichen Macht des Papstes und die Herstellung eines Einheitsstaats. Aber die Ssterreicher rückten in die Provinz Bologna ein, und die Provisorische Regierung sah sich genötigt, ihren Sitz 20. März nach Ancona zu verlegen. Nach einem Gefecht der Aufständischen 25. März bei Rimini mußte Ancona 29. März den SÖsterreichern überliefert werden, und der Rest der Insurgenten streckte einige Tage später die Waffen. Die päpstl. Mißregierung veranlaßte im Jan. 1832 ein abermaliges Einrücken der Ssterreicher in Bologna, worauf im Febr. 1832 die Franzosen Ancona besetzten, um der österr. Macht das Gegengewicht zu halten. Erst 1838 fanden sich die SÖsterreicher zur Räumung des K. bewogen, während die Franzosen gleichzeitig Ancona verließen. Doch dauerte unter der illiberalen Regierung Gregors XVI. die dumpfe Gärung in den päpstl. Provinzen fort und machte sich immer wieder in einzelnen Ausbrüchen (1843 in der Romagna, 1845 in Rimini) gewaltsam Luft. Um so größer war der Enthusiasmus, womit man den im Juni 1846 neugewählten Papst Pius IX. empfing, als derselbe eine Amnestie verkündete, verschiedene Reformen in der Verwaltung unternahm, die Einsetzung einer aus Provinzialvertretern gebildeten Staatskonsulta verordnete (April 1847). Bald sah sich aber Pius IX. von der durch die franz. Februarrevolution entfesselten Bewegung weiter fortgerissen. Er mußte 14. März 1848 eine konstitutionelle Verfassung verkünden, ein liberales Ministerium (Mamiani) bilden und die Kammern einberufen. Nach Mamianis Rücktritt im Sept. 1848 berief er den Grafen Rossi an die Spitze des Ministeriums. Aber 237½ fiel 15. Nov. von Mörderhand, und der Papst sah sich genötigt, ein mißt, sind unter C aufzusuchen. demokratisches Ministerium anzunehmen und die Schweizertruppen zu entlassen. Infolge dieser Vorgänge entfloh Pius 25. Nov. aus Rom nach Gaeta. Es bildete sich in Rom eine Provisorische Regierung, welche Ende Dezember eine Konstituierende Versammlung berief, deren erstes Werk es war, die Herrschaft des Papstes für abgeschafft zu erklären und die Republik zu proklamieren Mont 1849). Die Triumvirn Armellini, Saliceti, Montechi traten an die Spitze der Regierung; die beiden letztern wurden aber bald durch Saffi und Mazzini ersetzt. Inzwischen hatten die kath. Mächte eine Intervention zur Herstellung Mecatonen Ote beschlossen, und während in den Legationen Ssterreicher einrückten, neapolit. und span. Truppen auf dem Marsche gegen Rom waren, landete im April 1849 ein franz. Heer unter Oudinot. Die Stadt Rom verteidigte sich mit Tapferkeit und Ausdauer und begegnete mit Erfolg wochenlang den Angriffen der Franzosen, bis endlich 3. Juli die Stadt übergeben werden mußte. Die Wiederherstellung der päpstl. Herrschaft wurde nun proklamiert. Erst 4. April 1850 kehrte der Papst selbst nach Rom zurück, und nun begann das Werk der vollen Restauration und unter den Augen der Franzosen, die Rom fortan besetzt hielten, eine Verfolgung aller Kompromittierten und Verdächtigen. Zu gleicher Zeit übten die Osterreicher in den päpstl. Legationen ein willkürliches Militärregiment. Als im Kriege von 1859 die Osterreicher aus Mittelitalien weichen mußten, schüttelten auch die Legationen sofort das päpstl. Joch ab. Nach dem Frieden von Villafranca, der eine ital. Konföderation unter dem Präsidium des Papstes in Aussicht stellte, schlossen sich jene Provinzen im Aug. 1859 dem Kriegsbunde der mittelital. Staaten, sodann aber dem Gouvernement Emilia unter der Diktatur Farinis an, und durch Dekret vom 18. März 1860 sprach der König von Sardinien die Vereinigung der Emilia (Parma, Modena und die Legationen) mit Sardinien aus, nachdem eine Volksabstimmung vorausgegangen. Das päpstl. Heer wurde durch Ausländer bedeutend verstärkt und unter den Befehl des franz. Generals Lamoricière estellt. Die Erfolge Garibaldis in Sicilien und Reapel und dessen Entschluß, vom Quirinal aus das Königreich Italien zu verkündigen, veranlaßten Napoleon III., Victor Emanuel Umbrien und die Marken zu überlassen unter der Bedingung, daß er Rom selbst und das sog. Patrimonium Petri, das die Franzosen besetzt halten würden, unangetastet lasse. Sofort besetzte der sardin. Kriegsminister Fanti Umbrien, und General Cialdini rückte in die Marken ein, schlug Lamoricière 18. Sept. bei Castelfidardo und zwang Ancona, in welches dieser sich geworfen hatte, 29. Sept. zur übergabe. Umbrien und die Marken erklärten sich sofort für den König Victor Emanuel und wurden durch Dekret vom 17. Dez. dem ital. Königreich einverleibt. Dem Papste verblieb nur noch das Patrimonium Petri, in dessen Besitz ihn die franz. Occupationstruppen erhielten. Am 27. März 1861 erklärte das ital. Parlament die Stadt Rom zur natürlichen und unentbehrlichen Hauptstadt des Königreichs und im Aug. 1862 rückte Garibaldi mit einem Freiwilligenheer vom Süden gegen Rom vor. Die ital. Regierung (Rattazzi), von Napoleon III. gedrängt, schickte ein Heer gegen Garibaldi ab, und dieser wurde 29. Aug. bei Aspromonte geschlagen und mit Italien eine Konvention, wonach sich Frankreich verpflichtete, seine Oecupationstruppen binnen zwei Jahren aus Rom zurückzuziehen, während Italien das Versprechen gab, das päpstl. Gebiet nicht nur nicht anzugreifen, sondern auch gegen äußere Angriffe zu schützen, den entsprechenden Teil der päpstl. Staatsschuld zu übernehmen, den Regierungssitz binnen sechs Monaten von Turin nach Florenz zu verlegen und auf Rom als Hauptstadt zu verzichten. Am Schluß von 1866 befand sich kein franz. Soldat mehr im Patrimonium Petri. Aber die Aktionspartei machte einen neuen Versuch, sich der Hauptstadt Rom zu bemächtigen. Garibaldi stellte sich wieder an die Spitze der Freischaren, worauf Napoleon eine Flotte mit zwei Brigaden unter General Failly nach Civitavecchia schickte. Am Abend des 30. Okt. 1867 rückten die ersten franz. Bataillone in Rom ein, nachdem das päpstl. Heer unter dem Kommando des Generals Kanzler 23. Okt. die Freischaren unter Enrico Cairoli vernichtet hatte. Bei Mentana schlugen 3. Nov. die päpstl. Truppen und die Franzosen die Freiwilligen unter Garibaldi. Hierauf kehrte der größte Teil des franz. Expeditionskorps nach Frankreich zurück, der Rest desselben setzte sich in Civitavecchia fest, an dessen Befestigung gearbeitet wurde. Die Aufforderung Napoleons an die Großmächte, auf einer europ. Konferenz die röm. Frage zu regeln, hatte keinen Erfolg; . De erklärte der franz. Staatsminister Rouher 5. Dez. 1867 im Gesetzgebenden Körper, Frankreich werde niemals dulden, daß Italien sich Roms bemächtige. Der Verlauf des Deutsch-Französischen Kriegs von 1870 und 1871 machte jedoch der weltlichen Herrschaft des Papstes ein Ende. Als die Siege von Metz und vollends die Katastrophe von Sedan bekannt wurden, entschloß sich die ital. Regierung 6. Sept. zur Besetzung Roms und ließ 11. Sept. ital. Truppen unter General Cadorna in den K.einrücken. Derselbe besetzte am 16. Civitavecchia, erschien am 19. vor Rom und forderte die Stadt zur übergabe auf. General Kanzler, welcher vom Papst den Befehl erhalten hatte, des Protestes halber Widerstand zu leisten, bis Bresche in die Mauer gelegt sei, wies die Aufforderung zurück. Darauf schossen die ital. Truppen am 20. an der Porta-Pia Bresche in die Stadtmauer, der Widerstand hörte auf Befehl des Papstes auf und Cadorna zog unter dem Jubel des Volks mit seinen Truppen in Rom ein. Dem Papste wurde die sog. Leoninische Stadt mit dem Vatikan überlassen, seine Truppen entwaffnet und nach Hause geschickt. Der Papst antwortete mit Protestschreiben und mit einem Bannstrahl gegen alle Teilnehmer an dieser „Beraubung v. Am 22. Sept. besetzte Cadorna auch den Leoninischen Teil, auf besondern Wunsch des Papstes, der sich vor dessen Bewohnern nicht mehr für sicher hielt. Die Volksabstimmung vom 2. Okt. hatte das Ergebnis, daß von den stimmberechtigten Einwohnern des Patrimoniums Petri 133681 Stimmen für, 1507 gegen den Anschluß an —— sich aussprachen. Darauf unterzeichnete Victor Emanuel 9. Okt. ein Dekret, wodurch das ganze päpstl. Gebiet dem Königreiche Italien einverleibt, die ital. Verfassung auf diese neue Provinz ausgedehnt und General La Marmora zum Statthalter von Rom ernannt wurde. Die neugewählte ital. Abgeordnetenkammer genehmigte die Einverleibung Roms mißt, sind unter C aufzusuchen. und die Verlegung des Regierungssitzes von Florenz nach Rom auf den 30. Juni 1871. Sämtliche Ministerien und das Parlament waren 1. Juli 1871 nach Rom übergesiedelt, und der König hielt am 2. seinen Einzug in Rom und stieg im Quirinal ab. Am 13. Mai 1871 publizierte die ital. Regierung das von den Kammern genehmigte (Garantiegesetzo, wodurch die Prärogativen des Papstes und das Verhältnis zwischen Staat und Kirche geregelt werden sollten. Nach diesem Gesetze behielt der Papst alle Vorrechte eines Souveräns, wurde für heilig und unverletzlich erklärt, konnte Gesandte beglaubigen und empfangen, durfte seine Leibwache behalten, erhielt eine jährliche Rente von 3225000 Frs., und der Besitz des Vatikans, des Laterans und von Castelgandolfo nebst den dazugehörigen Gärten und Gütern wurde ihm garantiert; zum Zweck des ungehinderten Verkehrs mit dem Episkopat und der ganzen übrigen Welt erhielt er ein eigenes Post⸗ und Telegraphenamt. Dieses Garantiegesetz erkannte der Papst nicht an, verweigerte daher auch die Annahme der Rente und nahm die übrigen Vorrechte eines Souveräns nicht als Geschenk, sondern als rechtlich ihm zustehend hin. Der 1878 erfolgte Wechsel im Pontifikat änderte an den bestehenden Verhältnissen nichts. Außer der unter Italien, Papst und Rom angeführten Litteratur vgl. Sugenheim, Geschichte der Entstehung und Ausbildung des K.»(Lpz. 1854); Farini, Lo stato Romano dall' anno 1815 al1850 (4 Bde., Tur. 1850—53); Theiner, Codex diplomaticus dominii temporalis Sanctae Sediso (3 Bde., Rom 1861—62); de Mévius, Histoire de L'invasion des Etats Pontificaux en 18675 (Par. 1875); Brosch, «Geschichte des K.v (2 Bde., Gotha 1882).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 298Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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