Toscana, ehemaliges Großherzogtum (1765⁵— 99 und 1814—59 eine österr. Sekundogenitur), velches 1860 eibt wurde und damals ein Gebiet von 22 338 nit (Ende 1861) 1826 334 CE. umfaßte. Seitdem bildet das Land ein Compartimento des Königreichs Italien mit den Provinzen Arezzo, Florenz, Grosseto, Livorno, Lucca, Pisa und Siena, wozu noch von dem ehemaligen Herzogtum Modena die Provinz Massa-Carrara geschlagen wurde, sodaß T. 1884 auf 24 053 qkm 2267 657 CE. zählte. Die Sprache ist die schönste und reinste Mundart des Italienischen und bildet die eigentliche Schriftsprache. Eine verhältnismäßig sehr große Zahl der namhaftesten ital. Schriftsteller und Künstler, wie Dante, Petrarca, Boccaccio, Guicciardini, Machiavelli, Galilei, Giotto, Leonardo da Vinci, Michel Angelo u. a., waren aus T. gebürtig. Auch in Betreff des Volksunterrichts leuchtete T. bis 1848 allen übrigen Staaten Italiens voran. Die kath. Kirche, die herrschende, hat vier Erzbistümer zu Florenz, Lucca, Pisa und Siena. Doch waren ihr durch die von Ricci abgefaßte sog. Leopoldinische Gesetzgebung feste Schranken gezogen, und erst unter der Herrschaft des Konkordats 1851—59 erlangte die Geistlichkeit größern Einfluß, auch auf das Schulwesen. Die bedeutendsten Städte sind: Florenz, vormals Hauptstadt von T. und 1865 bis 30. Juni 1871 Hauptstadt des Königreichs Italien, Livorno, erste Seehandelsstadt, Pisa, Lucca und Siena. Hauptsächlich zeichnet T. sich in der Landwirtschaft aus. Das Land ist von Natur auf Ackerbau angewiesen, und theoretisch wie praktisch ist immer viel dafür geschehen. Die Akademie der Georgofili zu Florenz ist die älteste unter den landwirtschaftlichen Gesellschaften und hat stets sehr nützlich gewirkt. Die industrielle Thätigkeit beschränkt sich auf Bergbau und die kleinern Gewerbe. Sehr ausgedehnt ist die Fabrikation von Korallen⸗, Marmor⸗, Alabaster⸗ und florentin. Mosaikarbeiten, von künstlichen Blumen und Strohhüten. Vgl. Zuccagni-Orlandini, Atlante del Granducato di T. „ (24 Blatt, Flor. 1828 —32); derselbe, „Ricerche statistiche sul Granducato di T.o (Flor. 1849—52); Repetti, Dizionario geografico-fisicostorico della T.5 (6 Bde., Flor. 1835—47); &Statistica della T.5 (2 Bde., Flor. 1852). Geschichtliches. T. hieß im Altertum, jedoch nach Süden in weiterer Ausdehnung, Tyrrhenien, Etrurien (s. d.) und Tuscien. Nach dem Umsturz des Weströmischen Reichs 476 herrschten zwischen Macra und Tiber die Ostgoten, dann die Byzantiner und endlich seit 568 die Longobarden. Das longobard. Lehnsherzogtum Tuscien kam nach der Eroberung des Longobardischen Reichs durch Karl d. Gr. 774 unter fränk. Herrschaft und blieb unter der Regierung von Herzögen und Markgrafen bis zum 12. Jahrh. Nach dem Tode der großen Markgräfin Mathilde 1115 entbrannte über deren Erbschaft ein langwieriger Streit zwischen den Päpsten und Kaisern, der erst durch das Konkordat von 1279 zwischen König Rudolf I. und Papst Nikolaus III. ganz erledigt ward. Während dieser Periode wurden die Spuren der Feudalherrschaft allmählich immer mehr verwischt. T. zerfiel in eine Menge kleiner Gebiete, und die aufblühenden Städte erlangten stufenweise eine thatsächliche Unabhängigkeit. Doch waren darunter nur vier von hervorragender Bedeutung: Florenz (s. d.), Pisa (s. d.), Siena (s. d.) und Lucca (s. d.). Der lombard. Freiheitskampf gegen die Hohenstaufen wirkte auf T. mächtig ein und rief auch hier die Spaltung zwischen den Guelfen und Ghibellinen hervor. Später zerfielen die Guelfen in die beiden Fraktionen der Schwarzen und Weißen, die sich namentlich in Florenz auf das bitterste bekämpften, bis die Weißen, darunter auch der Dichter Dante, 1302 vertrieben wurden. In diesen Kämpfen breitete Florenz, das als Haupt der guelfischen Partei in T. galt, seine Macht und Herrschaft immer weiter aus, während zugleich im Innern der Stadt ein mehr und mehr zur Demokratie sich hinneigendes Zunftregiment 1293 eingeführt und der alte Adel durch die Revolution von 1343 ganz vernichtet wurde. Nach manchen Wechseln von Gewalt⸗ und Pöbelherrschaft folgte eine Oligarchie, erst seit 1382 unter der Familie Albizzi, dann seit 1434 unter den Medici (s. d.), deren Staatsleitung sich allmählich zu einer fürstl. Gewalt umwandelte. Zwar regte sich wiederholt die republikanische Partei; die Medici wurden 1494 vertrieben, und Savonarola suchte in Florenz eine theokratische Republik einzuführen. Durch eine Gegenrevolution 1512 zurückberufen, wurden die Medici 1527 nochmals verjagt, aber 1531 durch Kaiser Karl V. wieder als erbliche Oberhäupter der florentin. Republik eingesetzt und mit dem herzogl. Titel beliehen. Endlich erhob Papst Pius V. 1569 den Herzog Cosmus zum Großherzog; jedoch ward dieser neue und ungewöhnliche Titel erst 1575 vom Deutschen Kaiser und Reich förmlich anerkannt. Inzwischen hatte Florenz auch die Stadt Pisa 1406 unterworfen, die sich zwar 1494 nochmals losriß, aber 1509 definitiv wieder mit dem florentin. Gebiet vereinigt ward. Dasselbe Schicksal hatte 1557 Siena. Die ersten Erbfürsten T.s aus dem Hause Medici, Herzog Alexander (1531—37), Großherzog Cosmus I. (1537—74), Franz (1574—87), Ferdinand I. (1587—1609), Cosmus II. (1609—21), förderten Handel und Industrie und behaupteten zwischen den benachbarten Großmächten Spanien, Osterreich und Frankreich eine gewisse Unabhängigkeit der Politik. Seitdem war ein beständiges Sinken in jeder Beziehung bemerklich, und die letzten Mediceer, Ferdinand II. (1621 —70), Cosmus III. (1670—1723), Johann Gasto (1723—37), zehrten bloß vom Ruhm der Ahnen. Nur die Wissenschaften blühten noch, weniger die Künste, deren schöne Tage vorüber waren. Seit dem Spanischen Erbfolgekriege fiel T. ganz unter die Machtsphäre Osterreichs. Kaiser Karl VI. machte daselbst mit Erfolg die Oberhoheit des röm.-⸗deutschen Kaisertums wieder geltend, und versagte seine Zustimmung, als Cosmus III., der den Ausgang seines Mannsstammes voraussah, 1713 auch die weibliche Eventual-Erbfolge einführen wollte. Seitdem beschäftigte sich die europ. Diplomatie mit der Zukunft T.s, das schon bei der Quadrupleallianz von 1718 für einen span. Prinzen (nachmals König Karl III. von Spanien) bestimmt ward. Der Wiener Frieden von 1735 gab dem Herzog Franz Stephan von Lothringen die Anwartschaft auf T., welcher 24. Jan. 1737 von Kaiser Karl VI. die Eventualbelehnung erhielt und schon 9. Juli desselben Jahres dem letzten Mediceer Johann Gasto succedierte. Großherzog Franz Stephan (1737— 65), seit 1736 Gemahl der Kaiserin-Königin Maria Theresia von Ssterreich und seit 1745 auch röm.⸗ deutscher Kaiser unter dem Namen Franz I., wurde der Stammvater des Hauses Habsburg-Lothringen und bestimmte T. 1763 zu einer österr. Sekundogenitur. Es folgte ihm hier sein zweiter Sohn Großherzog Leopold J. (1765-90), nachmals röm.⸗ deutscher Kaiser unter dem Namen Leopold II. weisen und sorgsamen Regierung dieses aufgek ten Fürsten verdankt das Land großenteils neuere Blüte. Als Leopold durch den Tod sei Bruders Joseph II. 1790 auf den österr. und rö deutschen Kaiserthron gelangte, übergab er T. nem zweiten Sohne, Großherzog Ferdinand (s. d.). Obwohl dieser in den franz. Revolutio kriegen seine Neutralität zu bewahren suchte, wu er doch mit in die Niederlage Osterreichs verwick Er mußte 1799 nach Wien flüchten und im Friet zu Luneéville 9. Febr. 1801 auf T. Verzicht leist wofür er eine Entschädigung in Deutschland das Kurfürstentum Salzburg, später das Großh zogtum Würzburg) erhielt. Auch das Königre beider Sicilien mußte im Frieden zu Florenz! März 1801 seine Besitzungen in T. abtreten. Sch vorher hatte Napoleon J. T. nebst dem Stato de présidii unter dem Namen eines Königreichs Et rien (s.d.) an den Herzog Ludwig von Parma 1.— 1800 verliehen, 10. Dez. 1807 dasselbe wieder nommen und 24. Mai 1808 dem franz. Kaiserre einverleibt. Napoleons Schwester, Elise, residie in Florenz als Generalstatthalterin und führte d Titel einer Großherzogin von T. Ihrem Gema dem Fürsten Bacciocchi, waren schon 1805 die Fi stentümer Lucca und Piombino verliehen. Ne Napoleons Sturz kehrte 1814 Großherzog dinand III. nach T. zurück. Durch die Wiene Kongreß-Akte von 1815 wurden Elba, der Sta degli presidii und Piombino definitiv mit T. ve einigt. Zugleich erhielt T. das Heimfallsrecht f das Fürstenkum Lucca, welches dem rechtmäßige Erben von Parma, Herzog Karl II., zugeteilt wurd Wie fast alle ital. Fürsten geriet auch Großherze Ferdinand III. bei seiner Rüakehr in Abhängigke von der Politik Ssterreichs und mußte mit dies Macht 12. Juli 1815 einen Staatsvertrag Aufrechterhaltung der äußern und innern Rul Italiens » abschließen, wodurch für den Kriegsfa die toscan. Truppen dem österr. Kommando unte stellt wurden. Im übrigen regierten Ferdinand II (gest. 17. Juni 1824) und sein Sohn und Nace folger, Großherzog Leopold II. (s. d.), unterstüt von den Ministern Graf Fossombroni (1814—4“ und Fürst Neri Corsini (gest. 1845), in dem milde und aufgeklärten Geiste ihres Vorfahren. Als di ital. Reformbewegung auch T. ergriff, ließ Ler pold II. sich von derselben vorwärts treiben un lehnte den angebotenen militärischen Beistand Sster reichs ab. Eine Staatskonsulta ward 24. Aug 1847 eingesetzt, und wesentliche liberale Zugeständ nisse gemacht. Nach der Abdankung des Herzog. KarlII. von Lucca wurde dieses Fürstentum 11.Okt 1847 mit T. vereinigt. Dagegen mußte T., in Ge mäßheit der Verträge vom 10. Juni 1817 unt 28. Nov. 1844, den Distrikt Pontremolis u. s. w. ar das Herzogtum Parma und den Distrikt Fivizzant an das Herzogtum Modena abtreten, was nich ohne Widerstreben der Bevölkerun geschah. Nach dem der König von Neapel das Beispiel gegeben verlieh auch Leopold II. seinem Volke 15. Febr. 1848 eine Konstitution. Beim Ausbruch des Auf. standes in der Lombardei zogen auch toscan. Truppen und Freikorps in den Nationalkrieg gegen Ssterreich, und der Großherzog legte den österr. Erzherzogstitel ab. Am 26. Juni 1848 wurde die neugewählte Volksvertretung (Senat und Deputiertenkammer) eröffnet. Doch weder der Minister Mar-Der schese Ridolfi noch sein klär-poni vermochten der Be eine die unter der Führung ines und anderer Agitatoren öm.⸗(tionären Charakter anne sei-25. Aug., 3. Sept. u. s. ons-litär sich als unzuverlässi ürde Nach Capponis Rückt kelt. ganz in die Armee der d Mazzoni, Guerrazzi) eing. Konstituierende Versamm fort 27. März Guerrazzi dete. Schon 11. bis 12. die gemäßigt liberale Par revolution. Die republike schen Freikorps wurden Guerrazzi nebst seinen herr verhaftet und die Konsti aufgelöst. Der florentin. ziehung hervorragender B hegierung und lud den Grof all tioneller Herrscher wieder er-ren. Dieser ernannte von II. den Generalmajor Grafe ch-außerordentlichen Kommis 3zt 24. Mai ein neues Minist 4) Baldasseronis. Gleichzeit en Zustimmung des Großher. ie korps unter Feldzeugmeiste o⸗ vorno ward nach zweitägig id erstürmt; das übrige Land r⸗ macht. Erst im Juli 1848 g. Florenz zurück und erließ e d· Am 22. April 1850 erft t. österr. Occupationskorpsav e⸗ verblieb. Dann reiste Leop id Zeit nach Wien und unte nuvollends dem österr. Syst o ward die toscan. Verfassun )9t 6. Mai 1852 definitiv auß ⸗dem lenkte die Regierung i„‚ dasseroni 1849—59) vollstä Realtion ein. Durch das K „1851 gewann die Kurie —„und zugleich begann eine li'r alle Spuren des Pro ich erregte 1852 der Proz Madiai in Florenz, welche „tritts zum prot. Bekenntn ter Proselytenmacherei zu Gefängnis verurteilt wurde, in ganz Europa Aufsehen und Entrüstung. Erst nach langen Bemühungen der engl., preuß. und franz. Diplomatie erfolgte im März 1853 die Begnadigung der Verurteilten. Im Juli 1853 kam der vom florentin. Staatsgerichtshof mehr als zwei Jahre lang geführte Hochverratsprozeß gegen Guerrazzi und dessen Mitschuldige zur Entscheidung, die zu 15jähriger, resp. lebenslänglicher Zwangsarbeit verurteilt wurden. Doch verwandelte der Großherzog die Strafe in lebenslängliche Verbannung. Während des Orientkriegs, im Mai 1855, zogen die österr. Truppen aus T. ab, nachdem diese Occupation dem Lande 30 Mill. Lire gekostet, und der Belagerungszustand in Livorno ward endlich aufgehoben. Inzwischen gewöhnte man sich immer mehr, den schwachen Großherzog als einen Fremdling, als österr. Prinzen und Vasallen anzusehen. So ward auch T. von der polit. Agitation ergriffen, welche das übrige Italien bewegte. Der Republikaner Mazzini fand indessen nur wenig Anhang, und der von demselben angezettelte Tumult zu Livorno 30. Juni 1857 leinen Tag nach dem mißlungenen mazzinistischen Handstreich gegen das Fort Diamante zu Genua) scheiterte an der Teilnahmlosigkeit der Bevölkerung. Erfolgreicher wirkte der ital. Nationalverein, der vom sardin. Gesandten zu Florenz, Buoncompagni, begünstigt wurde. Baron Ricasoli galt als der hervorragendste Führer der nationalen Partei. Der ital. Krieg von 1859 wurde für das Schicksal T.s und seiner Dynastie entscheidend. Januar bis Februar machte Leopold II. eine Reise nach Rom und Neapel, wo er sich mit Papst Pius IX. und König Ferdinand II. über eine gemeinsame polit. Haltung verständigte. Nach seiner Rückkehr nahm die toscan. Politik entschieden für Osterreich Partei; man versuchte der antiösterr. Bewegung Einhalt zu thun und ergriff Zwangsmaßregeln gegen die nationalgesinnte Presse. Als Buoncompagni 24. April die förmliche Einladung zur Allianz mit Sardinien und Frankreich überreichte, erfolgte eine ablehnende Antwort. Diese entschieden antinationale Haltung steigerte die Gärung aufs höchste. Durch Volksdemonstrationen gedrängt, beauftragte Leopold II. den nationalgesinnten Marchese de Lajatico aus dem Hause Corsini mit der Bildung eines neuen Ministeriums. Doch dieser, nachdem er sich mit dem sardin. Gesandten und den Führern der Nationalpartei verständigt, erklärte dem Großherzog: die Dynastie sei nicht anders zu retten, als wenn er zu Gunsten des Erbgroßherzogs Ferdinand abdanke. Darauf wollte Leopold II. sich nicht einlassen. Er versammelte das diplomatische Korps um sich und fragte, ob man ihm freien Abzug aus Florenz garantieren könne. Auf Buoncompagnis bejahende Antwort vollzog der Großherzog eine Urkunde, worin er gegen die vorgefallenen Ereignisse protestierte, und reiste dann mit seiner Familie nach Österreich ab (27. April 1859). In Florenz bestellte der Magistrat sofort eine provisorische Regierung (Peruzzi, Malenchini, Danzini), und diese bat den König von Sardinien, die Diktatur in T. zu übernehmen. Victor Emanuel II. lehnte dies ab, nahm aber T. für die Dauer des Kriegs in seinen Schutz und ernannte Buoncompagni zu seinem Generalkommissar daselbst und General Ulloa zum Oberbefehlshaber der toscan. Truppen. Am 8. Mai trat Buoncompagni die Regierung an und berief ein Ministerium unter Ricasolis Conversations-Lexikon. 13. Aufl. XV. Vorsitz und eine Consulta von Vertrauensmännern. Unterdessen landete das franz. 5. Armeekorps in Livorno, und der Oberbefehlshaber Prinz Napoleon nahm 31. Mai sein Hauptauartier zu Florenz. Kaiser Napoleon III. hatte den Plan, diesen seinen Vetter und Schwiegersohn Victor Emanuels auf den erledigten Thron von T. zu setzen und zu dessen Gunsten das Königreich Etrurien wiederherzustellen. Doch der Plan scheiterte an dem Widerstreben der nationalen Partei, insbesondere des Ministerpräsidenten Ricasoli. Es wurde vielmehr 10. Juni angeordnet, daß alle Beamten dem König Victor Emanuel als «Protektor der Nationalregierung von T.» den Eid leisten sollten. Die Friedenspräliminarien von Villafranca 11. Juli stipulierten die Restauration der habsburgisch-lothring. Dynastie in T., und Leopold II. dankte (zu Vöslau 21. Juli) zu Gunsten des Erbgroßherzogs Ferdinand IV. ab, der durch eine Proklamation voll nationaler und konstitutioneller Zusagen das toscan. Volk zu versöhnen suchte, jedoch vergebens. Die Consulta, der Magistrat von Seine u. s. w. sprachen sich gegen ihn aus, und als eine amtliche Abstimmung der Municipalitäten angeordnet wurde, erklärten sich 225 für die Absetzung der Dynastie, 1 dagegen, und 20 enthielten sich ihres Votums. Da Sardinien jetzt den Generalkommissar Buoncompagni abrufen mußte, so übernahm 1. Aug. Ricasoli die Oberleitung. Am 11. Aug. ward die mit sehr niedrigem Census gewählte Nationalversammlung eröffnet, welche am 16. einstimmig die Absetzung der habsburgisch-lothring. Dynastie dekretierte. Am 20. Aug. erklärte sich die Versammlung für die Annexion an Sardinien, gleichfalls mit Einstimmigkeit. Bei der Volksabstimmung vom 11. und 12. März 1860 sprachen sich 386 445 Stimmen für die Annexion, 14925 für einen besondern Staat aus. Darauf ward T. durch Dekret Victor Emanuels vom 22. März mit dem Königreich Sardinien vereinigt, wogegen der Großherzog Ferdinand IV. (zu Dresden 26. März) vergebens protestierte. Um das provinzielle Selbstbewußtsein zu schonen, ward vorläufig Ricasoli als Generalgouverneur in T. belassen, und Prinz Eugen von Savoyen-Carignan ging als königl. Statthalter und Oberbefehlshaber nach Florenz. Doch zu Anfang 1861 traten beide zurück, und die Einverleibung ward vollständig durchgeführt. Seitdem bildet T. einen Bestandteil des Königreichs Italien (s. d.). Vgl. Jagemann, «Auszug aus Riguccio Galluzzis Geschichte des Großherzogtums T. unter der Regierung der Fürsten aus dem Hause Medici (2 Bde., Dresd. u. Lpz. 1784—85); Zobi, «Storia civile della T. dal 1738 al 1848 (5 Bde., Flor. 1850 - 53); «Memorie economicopolitiche o sia de' danni arrécati dall' Austria alla T. dal 1737 al 1859, dimonstrati con documenti officialio (2 Bde., Flor. 1860); Ricasoli und Ridolfi, T. et Austria o (Flor. 1859); Reumont, «Geschichte T.s seit dem Ende des florentin. Freistaats (2 Bde., Gotha 1876 -77).