Kognaten (lat., cognati) heißen im weitern Sinne die durch Abstammung von denselben Eltern oder Ahnen verwandten Personen, Blutsverwandte, daher Kognation (Blutsverwandtschaft), im Gegensatze der Affinität oder Schwägerschaft. Im engern, namentlich staatsrechtlichen Sinne hingegen sind K. die Personen, welche sich nur auf Weiber als Mittelspersonen ihrer Blutsgemeinschaft beziehen können, also bloß in weiblicher Linie miteinander verwandt sind lauf altdeutsch Spillmagen), im Gegensatz der Agnaten (s. d.). Meta horisch hat man dies Verhältnis auch auf die abstrakten Begriffe übertragen und nennt Pihre in der Logik die Kognation der Begriffe ihre Verwandtschaft durch wesentliche Merkmale.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 395Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei