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Recht & StaatBrockhaus 1882

Großdeutsch, Bezeichnung für diejenige Partei in Deutschland, welche ein geeinigtes Deutschland nur auf föderalistischer Grundlage und nur mit Einschluß Osterreichs, allenfalls auch samt dessen außerdeutschen Provinzen, das sog. Siebzigmillionenreich, erstrebte. Sie bildete sich im Gegensatze zur kleindeutschen Partei, deren Ziel die Einigung Deutschlands mit preuß. Spitze und mit Ausschluß Osterreichs war. Bei der Beratung der Reichsverfassung im frankfurter Parlament machte sich Rati dieser Gegensatz geltend. Nach Bildung des dationalvereins, der das kleindeutsche Programm zu verwirklichen suchte, versammelten sich die Großdeutschen, etwa 500, am 28. Okt. 1862 in Frankhien a. M. und gründeten daselbst den «Deutschen teformverein v, dessen Zweck war, die Reform der deutschen Verfassung nach Kräften zu fördern, auf der Grundlage der Erhaltung der vollen Integrität Deutschlands. Dieser Verein bestand meist aus Süddeutschen, und zwar aus aristokratischen, klerikalen und demokratischen Elementen, unterstützte das österr. Reformprojekt 1863 und sprach sich in der schlesw.⸗holstein. Sache für das Erbrecht des Augustenburgers und für die Selbständigkeit der Elbherzogtümer aus. Nach der Gründung des Norddeutschen Bundes agitierten die Großdeutschen für die Errichtung eines Südbundes und für engen Anschluß an Ssterreich. Das Jahr 1870 nahm dem Programm der Großdeutschen jede polit. Bedeutung.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 534Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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