Kommandeur, in der deutschen Armee der Befehlshaber einer mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Truppenabteilung vom Bataillon, Regiment, Abteilung aufwärts. Der Befehlshaber einer Kompagnie, Eskadron, Batterie erhält statt der Bezeichnung K. die als Chef, daher Kompagnie⸗, Eskadrons⸗, Batteriechef, dagegen Bataillons⸗, Regiments⸗, Brigade⸗, Divisionskommandeur. Im Ordenswesen wird der Inhaber der höhern Rangstufe eines Ordens, die um den Hals getragen wird, als K. oder als Komtur bezeichnet.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 438Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei