Konsümvereine nennt man diejenigen Genossenschaften (s. d.), welche den Zweck haben, ihren Mitgliedern Lebensbedürfnisse aller Art unter möglichst vorteilhaften Bedingungen zu verschaffen, indem sie die Vermittelung der Kleinhändler unnötig machen. Sie sind in England unter dem Einfluß der Owenschen Ideen über die Cooperation entstanden und haben sich dort, nachdem der 1844 gegründete Verein der Pioniere von Rochdale ein glänzendes Beispiel des Gelingens gegeben, in großartiger Weise mehr und mehr entwickelt. In Deutschland gelangten die K. unter dem Einfluß der von Schulze-Delitzsch eingeleiteten Genossenschaftsbewegung ebenfalls zu einer großen Ausdehnung, wenn sie auch hier neben den Kredit-Mach den ah erst in zweiter Linie erscheinen. ach dem Jahresbericht über die deutschen Genossenschaften betrug 1883 die Zahl der der Anwaltschaft bekannten K. 675 gegen 621 im Vorjahre. Auf die 172 Vereine, welche die Abschlüsse eingesandt hatten, kamen 110433 Mitglieder. Die Summe des Jahreserlöses belief sich auf 32684302 Mark, die der Guthaben der Mitglieder auf 3052519, die der Reservefonds auf 1477 673, die der aufgenommenen Don auf 3110349 Mark. Eine besondere Art von K. bildet der 1884 ins Leben getretene Deutsche Offiziersverein, der namentlich die biklige Beschaffung der militärischen Bekleidungs⸗ und Ausrüstungsgegenstände bezweckt. Auch der Deutsche Beamtenverein wirkt in gewissem Sinne als K., indem er seinen Mitgliedern bei gewissen Lieferanten eine Preisermäßigung verschafft. In der Regel wird das Geschäft der K. in der Art betrieben, daß die Mitglieder die in den Lagern des Vereins entnommenen Waren bar zu den gewöhnlichen Ladenpreisen bezahlen und am Jahresschluß eine nach dem Werte der von jedem gekauften Waren bemessene Dividende erhalten. Daneben besteht teilweise noch das sog. Markengeschäft, indem der Verein mit Fleischern, Bäckern u. s. w. ein Abkommen trifft, nach welchem diese den Mitgliedern einen Rabatt bewilligen und von denselben Marken in Zahlung annehmen, die der Verein gegen bar einlöst. In der Praxis bleiben indes die Geschäftsergebnisse der K. häufig weit hinter den Erwartungen zurück. Namentlich ist das Markengeschäft vielfach in Mißkredit gekommen, weil die Mitglieder finden, daß sie von den Lieferanten weniger gut bedient werden, als das übrige Publikum. Aber auch die Leistungen der eigenen Läden der Vereine kommen oft denen der privaten Detailhandlungen nicht gleich. Die von den Vereinen angestellten Lagerhalter sind nicht genötigt, sich um die Gunst ihrer Kunden zu bewerben, sie zeigen im Einkauf der Waren oft nicht die nötige Umsicht und zuweilen haben solche Angestellte sich eines Vertrauensbruchs und betrügerischer Übervorteilungen ihrer Vereine schuldig gemacht. Trotz solcher Übelstände aber ist die Konkurrenz der K. den Kleingewerbtreibenden sehr unbequem, und diese Empfindung hat sich in der jüngsten Zeit mehrfach dadurch geäußert, daß Versammlungen von Handwerkern oder Kleinhändlern Staatsschutz gegen die K. und möglichst weitgehende Beschränkungen derselben verlangten. Vor allen forderte man Heranziehung derselben zur Gewerbesteuer, obwohl die Vereine, wenn ihr Absatz sich lediglich auf den Kreis ihrer Mitglieder beschränkt, überhaupt nicht von außen her erwerben, sondern ihren Angehörigen nur eine Ausgabe-Ersparnis verschaffen. Wenn allerdings ein Verein offene, jedermann zugängliche Läden hält, so wird er wenigstens für den Gewinn, den er durch Warenverkauf an Nichtmitglieder erzielt, steuerpflichtig. Die meisten Vereine verkaufen daher auch in ihren Läden nur an legitimierte Mitglieder und machen dies durch Anschläge ausdrücklich bekannt. Doch sind einzelne Vereine trotzdem in Preußen für gewerbesteuerpflichtig erklärt worden. Im Interesse der arbeitenden Klassen ist jedenfalls nur die Förderung und weitere Vervollkommnung der K. zu wünschen. Vgl. Richter, Die K.» (Berl. 1867); Pfeiffer, Die K., ihr Wesen und Wirkeno (2. Aufl., Stuttg. 1869); Schneider, Taschenbuch für K. (Lpz. 1883).