FeedKontingent
GeschichteBrockhaus 1882

Kontingent (lat.) heißt der bestimmte Anteil, welchen zu Bundesheeren jedes einzelne Mitglied des Bundes zu stellen hat. Im ehemaligen Deutschen Reiche, dessen Organisation auf einer Bundesverfassung beruhte, wurde für die Truppenstellung der Reichsstände die erste Matrikel 1422, die zweite 1521, die dritte, welche dann bis zur Auflösung des Deutschen Reichs in Kraft blieb, 1681 vereinbart. Danach hatten die Reichsstände zusammen 28000 Mann zu Fuß und 12000 Mann zu Pferde als Simplum (Einfaches) zum Reichsheere zu stellen. Diese Stärke konnte bei Reichskriegen auf das Doppelte, das Dreifache gebracht werden; im franz. Kriege wurde sogar das Fünffache ausgeschrieben. Kleine Reichsstände gaben oft Geld statt der Mannschaft. Die traurige Zersplitterung des Deutschen Reichs ergab hierbei wunderliche Zahlen. So hatte die Reichsstadt Buchau 1½ Infanteristen, die Abtissin von Gutenzell 3½3 Mann Infanterie und ½ Mann Kavallerie zu stellen; zu einem schwäb. Kürassierregiment trugen 61 Reichsstände bei. Der Rheinbund verpflichtete die zu ihm gehörigen Fürsten, auf 150 Einwohner einen Mann zu stellen. In der Kriegsverfassung des Deutschen Bundes war das K. in Haupt-„Ersatz- und Reservekontingente auf 1/ Proz. der Bevölkerung festgestellt. Im jetzigen Deutschen Reiche setzt sich die unter den Oberbefehl des Kaisers gestellte Armee aus den K. Preußens und der mit ihm durch Militärkonventionen verbundenen Staaten, denen Sachsens, Württembergs, Bayerns und Braunschweigs zusammen. Außerdem wird unter K. auch in mehrern Armeen die Zahl der alljährlich auszuhebenden und in die Truppenteile einzustellenden Rekruten verstanden, sodaß man z. B. in Frankreich von dem Rekrutenkontingent des J. 1885 redet.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 504Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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