Kreistruppen (deutsche) wurden 1681 durch Reichsschluß an Stelle der vorher von den Reichsständen zu stellenden Kontingente in Stärke von 28000 Mann Fußvolk und 12000 Reitern nebst Artillerie errichtet; doch waren dies keine stehenden Truppen. Den Befehl über die K. führte die von den Kreistagen oder den Direktorien bestellte Kreisgeneralität, die Offiziere der einzelnen Regimenter wurden nach bestimmter Ordnung von den Kontingentsherren ernannt. An der Spitze des ganzen Heeres stand die Reichsgeneralität. Die Frage, ob der Kaiser oder der Reichstag den obersten Befehlshaber zu ernennen habe, war nie endguültig entschieden. (S. Deutsches Heerwesen, Bd. V, S. 111.)
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 595Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei