Kontraposition (lat. Gegenstellungo), in der Logik die Verwandlung eines bejahenden Urteils in ein verneinendes oder umgekehrt, ohne den materiellen Inhalt zu verändern, z. B. das Urteil »Alle Menschen sind sterblich' lautet in K.; Kein Unsterblicher ist ein Menscho; K. heißt auch die Deckungsleistung bei Kreditwechseln.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 505Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei