FeedKonzession
Recht & StaatBrockhaus 1882

Konzession (lat.) bedeutet im allgemeinen Genehmigung, Bewilligung, Zugeständnis. Es macht jemand einem andern eine K., wenn er sich zu dessen Gunsten nachgiebig zeigt, von den eigenen Rechten etwas aufgibt. Im verwaltungsrechtlichen Sinne versteht man aber unter K. die Genehmigung der zuständigen Behörde, daß jemand ein bestimmtes Gewerbe, das nicht vollständig frei und jedem zugänglich ist, betreiben dürfe. Maßgebend ist in dieser Hinsicht für das Deutsche Reich die Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869. Danach ist der Betrieb eines Gewerbes jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung selbst Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind; und für den Anfang des Betriebes ist regelmäßig eine einfache Anzeige an die zuständige Behörde ausreichend. Eine besondere Genehmigung der Behörde (Konzession) ist dagegen erforderlich zur Errichtung von Anlagen, welche durch die örtliche Lage oder die Beschaffenheit der Betriebsstätte für die Besitzer oder Bewohner der benachbarten Grundstücke, oder für das Publikum überhaupt, erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen herbeiführen können (z. B. Schießpulverfabriken und Schlächtereien). Ferner bedürfen einer K. Schauspielunternehmer; Personen, die Gastwirtschaft, Schenkwirtschaft oder Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus betreiben wollen; desgleichen Unternehmer von Privat-Krankenanstalten u. dgl. m. In den letztern Fällen geht der Konzessionserteilung eine Prüfung der moralischen Qualifikation der Antragsteller vorauf. Buchdrucker bedürfen keiner K., sondern haben nur bei Eröffnung ihres Gewerbebetriebes das Lokal desselben, sowie jeden spätern Wechsel des letztern anzuzeigen. Durch die Novelle zur Gewerbeordnung vom 1. Juli 1883 ist die Zahl der konzessionspflichtigen Gewerbebetriebe erheblich vergrößert worden.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 511Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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