Konkussion (lat.) nennt man zunächst das Vergehen eines Beamten, wenn er seine Amtsgewalt mißbraucht, um von jemand durch Bedrohung oder Mißhandlung einen ungesetzlichen materiellen Vorteil zu erzwingen; sie kann aber auch von Privat-Beme begangen werden, um rechtswidrig einen ermögensvorteil zu erzwingen. Wegen K. wurden 1545 der Kanzler Poyet von Frankreich, in England 1621 der Kanzler Bacon von Verulam und 1718 der Lordkanzler Macclesfield entsetzt und zu großer Geld⸗ und langer Gefängnisstrafe verurteilt. Die neuern Gesetzgebungen faßten die K. sehr verschieden auf und bedrohten sie in der Regel mit zeitlichen Freiheitsstrafen. (S. Amtsvergehen und Erpressung.)
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 478Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei