Korrekt (lat.), regelrecht, frei von Fehlern und Verstößen. In der sprachlichen Darstellung oder im Stile unterscheidet man eine doppelte Korrektheit, eine logische, welche die Üübereinstimmung der Darstellung mit den Gesetzen des Denkens in Hinsicht der Bildung und Verbindung der Begriffe und Urteile bedingt, und eine grammatische, welche fordert, daß der Gedanke nach den Gesetzen der Sprachlehre in reiner und richtiger Form ausgeprägt erscheint. In den Werken der schönen Kunst ist Korrektheit ebenfalls ein notwendiges Erfordernis. Sie zeigt sich als ein Verdienst des Künstlers dann, wenn bei aller Fülle des Geistes die Erscheinung bis in die äußersten Formen, z. B. bei der Poesie im reinen Stile, im Versmaß und Reim, bei der Malerei in richtiger, naturgemäßer Zeichnung, bei der Musik nach den Gesetzen der Harmonie und des Rhythmus, vollendet ist.