FeedKorrealverbindlichkeit
Recht & StaatBrockhaus 1882

Korrealverbindlichkeit (vom lat. corréus, Mitschuldner), bezeichnet eine gewisse Art von Gesamtverbindlichkeit mehrerer Personen. Die Korrealität findet sich nur im Obligationenrecht und ihr Charakteristikum ist der Umstand, daß mehrere Schuldner das gleiche Objekt schulden, mehrere Gläubiger das gleiche Objekt zu fordern Ritic und daß somit die Erfüllung seitens eines Mitschuldners alle übrigen Schuldner befreit, die Empfangnahme der Leistung durch einen Mitgläubiger den andern Gläubigern Befriedigung verschafft. Diese Eigentümlichkeit teilt die K. allerdings mit den sog. bloß solidarischen Obligationen, aber in der juristischen Technik bestehen hier Unterschiede, deren Erörterung mehr für die Theorie als für die Praxis Bedeutung hat. [Referieren.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 543Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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