Kriegsministerium ist die oberste Staatsbehörde für das Heer⸗ und Kriegswesen. An der Spitze steht der Kriegsminister, meist ein höherer Offizier, der vom Kriegsherrn oder dem Staatsoberhaupt ernannt wird und diesem verantwortlich ist. In konstitutionellen Staaten hat er sein Ressort auch im Parlament zu vertreten; bei rein parlamentarischer Regierung muß er daher der Majorität des Parlaments entnommen werden, braucht dann aber nicht Militär zu sein; bei weniger streng parlamentarischer Regierung kann er als Fachminister von etwaigem Kabinettswechsel ausgeschlossen bleiben. In militärischer Hinsicht leitet der Kriegsminister entweder das gesamte Heerwesen (wie in Frankreich) oder nur die organisatorischen und Verwaltungsangelegenheiten (wie in Preußen), während im letztern Falle für Oberbefehl, Dienstpraxis u. s. w. besondere Organe bestehen. In Preußen z. B. führt der Deutsche Kaiser den Oberbefehl, während ihm der Chef des Generalstabes, die Generalinspekteure der Artillerie und das Ingenieurkorps und der Festungen, die kommandierenden Generale u. s. w. zur Seite stehen.