FeedKriegsherr
GeschichteBrockhaus 1882

Kriegsherr ist in monarchischen Staaten das Staatsoberhaupt, weil ihm das Recht der Kriegserklärung innewohnt und er zu diesem Zweck über das Heer frei als Herr verfügen kann. In Republiken gibt es in diesem Sinne keinen K. Der Präsident der Französischen Republik z. B. ist keineswegs K.; in beschränktem Sinne ist dagegen der Kriegsminister Frankreichs K.; wenn ihm auch das Recht der Kriegserklärung fehlt, so kann er doch in den verfassungsmäßigen Grenzen über die franz. Armee verfügen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 614Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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