Militärverwaltung (Heeresverwaltung) umfaßt alle Einrichtungen des Staates zur Herstellung und Erhaltung der Streitmacht. Die M. steht unter dem Befehl des Kriegsherrn, ihre Centralbehörde ist das Kriegsministerium (Kriegskolleium, Hofkriegsrat). Jede M. gliedert sich in die Berwaltung der persönlichen und der sachlichen Angelegenheiten. Zu den persönlichen gehören die Anstellung, Beförderung, Versetzung, Entlassung, Pensionierung der Militärpersonen und Beamten, das Ersatzwesen, die Verpflegung und Unterbringung des Heers, die Truppenübungen, der Garnisons⸗ und innere Dienst, das Bildungs⸗, Erziehungs⸗, Medizinal⸗, Veterinär⸗ und Justizwesen, die Ordens⸗, Belohnungs⸗ und Versorgungssachen. „Die sachlichen Angelegenheiten umfassen die Anordnung aller Militär⸗ und Kriegsbauten, die Beaufsichtigung und Leitung der mit der Unterbringung und Verpflegung der Truppen betrauten Behörden, die technischen Angelegenheiten der Artillerie und des Ingenieurkorps, die Bewaffnung „und Munitionsausrüstung, Remontierung, Bekleidung und Ausrüstung, die Lieferungen, das Kassenwesen, die Rechnungslegung, sowie die Reise⸗ und Vorspannangelegenheiten. Die M. bringt das Heer auf und sorgt für dessen beständige Kriegsbereitschaft, hat dagegen nichts mit der Verwendung der Truppen, deren Verteilung nach strategischen Gesichtspunkten, sowie den Kommandoangelegenheiten zu schaffen. Im Deutschen Reich benehen vier getrennte M. für Bayern, Sachsen, Württemberg und das übrige, der preuß. M. unterstellte Reichsgebiet. (S. Deutsches Heerwesen.) Vgl. von Richthofen, «Haushalt der Kriegsheerey (Berl. 1839); Canerin, «über die Militärökonomie im Frieden und Kriege und ihr Wechselverhältnis zu den Operationeno (Petersb. 1820 —23); Hühler, „Militärökonomiesystem der österr. Armeev (17 Bde., Wien 1820—23); Ribbentrop, «Archiv für die Verwaltung des Haushalts bei den europ. Kriegsheeren » (Berl. 1818); Vauchelle, „Lehrgang der französischen M. » (deutsch von K. Rühl, Berl. 1857); Neumann, „Volkswirtschaftslehre mit besonderer Anwendung auf Heerwesen und M. v (Wien 1873); de l'Homme de Courbière, Grundzüge der deutschen Militärverwaltung»(Berl. 1882).