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GeschichteBrockhaus 1882

Kroatien, Königreich der Osterreichisch-Ungarischen Monarchie, bildet jetzt mit Slawonien und der ehemals kroat.⸗lawon. Militärgrenze einen zur ungar. Krone gehörigen Länderkomplex, der in seiner westöstl. Ausdehnung von der Adria bis an die Drau⸗ und Savemündung fast 6 Längengrade, nordsüdlich eine ungleiche Breite hat, im N. von Krain, Steiermark und Ungarn, im W. von Istrien und dem Quarnero, im S. von Dalmatien, Bosnien und Serbien begrenzt wird und 42 516,%2 Qkm mit (1880) 1 905 295 E. umfaßt. Davon entfallen auf K. selbst 13639,75 km mit 816 802 E., auf Slawonien 9638,12 àkm mit 377 613 E. und auf die kroat.⸗slawon. Grenze 19238 qkm mit 698 084 Bewohnern, die zusammen auf 20 Städte, 50 Marktflecken, 4524 Dörfer und 235 Prädien (Pußten, Meiereien) verteilt sind. K. wird von niedrigen, meist stark bewaldeten Ausläufern der Steiermärkischen und Krainer Alpen und mehrern fruchtbaren Thälern durchzogen. Auf der syrmischen Landzunge erhebt sich die rebenumkränzte waldige Fruska-Gora (s. d.); an die slawon. Waldberge schließen sich die malerischen Berge Zagoriens, adie kroat. Schweizy. An der Save liegt eine fruchtbare Fläche, die im W. zu den karstähnlichen Bergen des lißt, sind unter C aufzusuchen. Velebit und der Großen und Kleinen Kapella emporsteigt. Die kahlen Höhen erheben sich bis zu 1758 m. An der Adria fallen diese Berge als steile, zerrissene Buchtan und ins Meer, das hier schwer zugängliche uchten findet. Im Innern wechseln dichte Waldbestände mit kahlen Karstplateaus und den trichterförmigen Vertiefungen (Dolinen) ab. Kalk ist hier das vorwaltende Mineral. Außer der Save mit der Kulpa und der Drave gibt es noch zahlreiche fließende Gewässer, darunter kurzläufige Küstenbäche. Das Klima ist bei der zwar südlichern, aber höhern und den Alpen benachbarten Lage nicht wärmer als in den angrenzenden Teilen von Ungarn, im ganzen sehr mild, und in K., da es weniger Sumpfboden hat, weit gesünder als in Slawonien. Auf den westl. Höhen und in Zagorien herrscht rauhes Klima, der Winter dauert oft vom September bis Mai, der Sommer ist sehr trocken, der Wechsel von Hitze und Kälte auf den Karsthöhen rasch, die Luft stürmisch. Gefürchtet sind hier der kalte, trockene Nordost, die Bora, und der feuchtheiße Südwest Zugo, ein Ablenker des Sirocco. Nach der Nationalität gehört K. zumeist dem kroatischen, Slawonien zumeist dem serb. Stamme an; im ganzen sind 1214 607 Kroaten und 497 746 Serben, jene bekennen sich zur katholischen (etwa 10000 zur griechisch-katholischen), diese zur griech.- orient. Kirche. Außerdem zählte man (1880) in K. noch 91139 Deutsche, 41417 Magyaren, ferner Italiener, 3480 Zigeuner und 15488 Juden. Die röm.⸗kath. Konfession steht unter dem Erzbischof von Agram und drei Bischöfen, die griechisch-orientalische unter dem Patriarchen zu Karlowitz und zwei Bischöfen. Ackerbau und Weinkultur sind Hauptnahrungszweige. Obst und Kastanien werden in Menge gewonnen, im Litorale selbst Südfrüchte. Das vortreffliche Bauholz der Wälder wird noch wenig benutzt. Die Viehzucht erfährt keine hinreichende Pflege. Mineralerzeugnisse findet man nur wenige, und die Schwefel- und Kohlenwerke zu Radaboje und das Kupfer⸗ und Eisenwerk zu Ruda sind die einzigen größern Bergwerksunternehmungen. Mehrere ausgezeichnete Heil⸗, insbesondere Schwefelquellen hat das Warasdiner Komitat (wie zu Krapina, Toplica u. s. w.) aufzuweisen. Die gewerbliche Thätigkeit befindet sich noch auf einer sehr niedrigen Stufe; bloß im Küstengebiet regt sich der Schiffbau, die Reederei, die Papier-und Lederfabrikation und Mehlbereitung. Die bedeutendsten Plätze des Handels, der besonders Getreide, Wein und Holz ausführt, sind die Hafenstädte Zengg und Porto Ré, dann Essek, Sissek, Semlin, Karlstadt und Agram. Der innere Verkehr wird gefördert durch die Kommerzialstraßen, ferner durch die bei Steinbrück von der Südbahn abzweigende Linie Steinbrück-Sissek (Kroatische Bahn), sowie durch die Linien Budapest-Semlin, Dälya-⸗Bosnisch-Brod, Zäkäny-Agram-Karlstadt-Fiume und Sissek-Dobrlin der Ungarischen Staatsbahnen. Letztere haben Anschluß in Semlin nach Belgrad, Nisch u. s. w. (Serbische Bahnen), in Bosnisch-Brod nach Serajewo (Bosnabahn) und in Dobrlin nach Banjaluka (Militärbahn). Projektiert ist der Ausbau der Alföld-Fiumaner Bahn von Essek über Pözega nach Sissek. Den Mittelpunkt der geistigen Kultur bildet die Hauptstadt Agram (s. de), wo sich eine südslaw. Akademie der Wissenschaften und Künste (im Jan. 1866 errichtet), eine Universität (1875 errichtet), ein Ober-Conversations-Lexikon. 13. Aufl. X. gymnasamm, eine Landwirtschaftsgesellschaft und Vereine für Litteratur und Geschichte befinden. Sonst bestehen im ganzen Länderkompler vier theol. Seminarien, neun Ober- und zwei Realgymnasien, vier Ober⸗ und zwei Unterrealschulen, eine land- und forstwirtschaftliche Lehranstalt, eine nautische Schule, 1219 elementare Volksschulen (und zwar K. und Slawonien 673, die Militärgrenze 546 Volksschulen) und neun Bürgerschulen. Die Verfassung K.s und Slawoniens beruht auf dem mit Ungarn Ende Sept. 1868 vereinbarten und 5. Sept. 1873 modifizierten Ausgleich, dessen Hauptbestimmungen sind: Zur Beratung der gemeinsamen Finanz⸗, Handels- und Landwehrangelegenheiten schickt der kroat. Landtag 40 Deputierte in das Unterhaus und 3 in das Oberhaus des gemeinsamen ungar. Reichstags nach Budapest; im Oberhause nehmen auch die kroat.-lawon. Magnaten Platz. In die ungar. Reichsdelegation entsendet das Unterhaus 11, das Oberhaus 1 Kroaten. Von den Landeseinkünften K.s werden 55 Proz. für die gemeinsamen Angelegenheiten nach Pest gbgeführt; die übrigen 45 Proz. bleiben im Lande für Kultus, Unterricht, Justiz, polit. und innere Administration. Im ungar. Ministerium sitzt stets ein Minister für K. Der Landtag von K. und Slawonien, welcher in Agram tagt, ist autonom in der innern Verwaltung, in Kultus und Unterricht und in Rechtspflege; er besteht aus dem Erzbischof von Agram, dem Metropoliten von Karlowitz, den Bischöfen der kath. und griech.-orient. Kirche, dem Dompropst von Agram, dem Comes des privilegierten Distrikts Turopobje, den großjährigen und das Indigenatsrecht des Landes genießenden Magnaten (Fürsten, Grafen und Freiherren), den Obergespanen und 112 auf drei Jahre gewählten Abgeordneten der Städte mit direkten und der ländlichen Wahlbezirke mit indirekten Wahlen. Die dem kroat. Landtage verantwortliche königl. Landesregierung, an deren Spitze der vom König auf Vorschlag des ungar. Ministerpräsidenten ernannte Banus steht, zerfällt in drei Sektionen (innere Angelegenheiten, Kultus und Unterricht und Rechtspflege). Die Amtssprache ist kroatisch; das Amtssiegel zeigt das kroat. Wappen neben der ungar. Krone; auch nimmt das ungar. Ministerium kroat. Zuschriften entgegen. Durch Gesetz vom 15. Nov. 1874 wurde die Verwaltung von der Rechtspflege vollständig getrennt; an ihrer Spitze steht der Banus, beziehungsweise der Vorstand der Regierungsabteilung für innere Angelegenheiten. Das Gebiet von K. und Slawonien wird in acht Komitate (Agram, Fiume, Kreutz, Warasdin, Belovär, Virovititz, Pözega und Syrmien), jedes Komitat in Verwaltungsbezirke geteilt. Die administrative Neueinteilung der ehemaligen kroat.⸗flawon. Militärgrenze steht bevor; gegenwärtig (Ende 1884) ist dieses Gebiet noch in folgende sechs Kreise eingeteilt: Peterwardein, Brod, Gradiska, Banal, Ogulin-Szluin und Lika-Otokac, an deren Spitze Kreishauptleute stehen. Die polit. Verwaltung K.s wird in erster Instanz durch die Vizegespanschaften und die städtischen Municipien, in zweiter Instanz durch die Landesregierung, Abteilung für Inneres und Abteilung für Kultus und Unterricht, ausgeübt. Die Gerichtsbarkeit wird (Gesetz vom 21. Nov. 1874) in erster Instanz von 36 königl. ö Bezirksgerichten, von 6 städtisch-delegierten Bezirksgerichten und von den 6 königl. Gerichtshöfen Agram, Warasdin, Belovär, Essek, Pözega und Vukovär ausgeübt. Das Wappen K.s ist ein 25mal von Silber und Rot geschachter Schild. Geschichtliches. Das gegenwärtige Königreich K. mit Einschluß der kroat. Militärgrenze und von Türkisch-Kroatien, d. i. dem nordwestl. Teil von Bosnien, war in frühester Zeit von den Pannoniern bewohnt, nach deren Besiegung durch die Römer unter Augustus das Land Provinz wurde, welche 489 von den Ostgoten und 535 von Kaiser Justinian erobert wurde. Hierauf unterlag das Land den Avaren (565), bis um 640 die Kroaten (Chrowaten, Chorwaten oder Horwaten, d. i. angeblich Bewohner der Karpaten als des einstigen Hauptsitzes der slaw. Stämme) daselbst einwanderten und dem Lande seinen heutigen Namen (mittellat. Chorbatia, Chrobatia, Croatia) gaben. Sie gerieten nach langen Kämpfen im J. 806 unter die Herrschaft der fränk. Könige, unterwarfen sich 864 dem byzant. Kaiser, machten sich aber später wieder ziemlich unabhängig und bildeten ein selbständiges Reich. Dies teilte sich nachmals in zwei Hauptgebiete, nämlich in das dalmat. Küstenland und in die zwischen Drave und Save gelegene Provinz, welche 892 Brazlaw als Vasall des deutschen Königs Arnulf besaß, die aber alsbald in die Hände der Ungarn fiel; einen Teil dieses Gebietes, nämlich Syrmien, besetzten während der stürmischen Regierung des ungar. Königs Salomon die Byzantiner, aber schon vor 1081 eroberten die Ungarn den Landstrich wieder zurück. Die Beherrscher K.s, das als Lehnsstaat des Byzantinischen Reichs im 9. Jahrh. zu einem mächtigen und blühenden Reiche emporgewachsen, bald aber infolge innerer Kriege und des Kampfes mit Venedig um die Küstenstädte verfallen war, nahmen schon 925 den Titel der Könige von K. an, den sie um 1050 mit dem des Königs von Dalmatien verbanden. Zwonimir Demetrius entzog sich, von seiner Nation 1075 zum König gewählt, der Lehnshoheit des byzant. Kaisers, unterwarf sich dem Papst und erhielt von Gregor VII. den Königstitel bestätigt. Im J. 1089 wird Stephan II. als König von K. und Dalmatien genannt, er war der letzte dieser Würde; denn der ungar. König Ladislaus eroberte 1091 K. und Dalmatien und vereinigte diese Länder mit Ungarn. Er setzte daselbst seinen jüngern Bruder Almos als König (zuweilen auch bloß Herzog genannt) ein. Nach seinem Tode versuchte K. sich der ungar. Herrschaft zu entziehen, wurde aber durch König Koloman 1097 zurückerobert, der 1102 auch die dalmatin. Seestädte seinem Königreiche einverleibte. Später hatte das Land unter dessen Sohne Stephan viel von den Venetianern zu leiden, bis der Sieg bei Zara 1117 zu Gunsten desselben entschied. Das Königreich K. und Dalmatien behauptete fortan eine gewisse autonome Stellung, da in der Regel ein jüngerer Bruder des regierenden Königs oder dessen ältester Sohn als Herzog daselbst eingesetzt war; unter ihnen verwalteten Bane unmittelbar das Gebiet. Diese Herzöge von K. übten fast königl. Rechte aus, wodurch mancher Konflikt sich entwickelte. Unter König Karl (Robert), der 1309 den Thron von Ungarn bestieg, kam K. unter die unmittelbare Herrschaft der Ungarn. Fortan häufig ein Gegenstand des Streits zwischen Ungarn und Venedig, beunruhigten das Land nach der Mitte des 15. Jahrh. fast fortwährend auch die Türken. Nachdem König Ferdinand I. 1526 zum König von Ungarn erwählt worden war, huldigten ihm 1527 auch die kroat. Stände. Im J. 1592 eroberten die Türken die Festung Bihäcs in K., die nebst einigen umliegenden Orten seitdem das Türkische Kroatien (ein Sandschak von Bosnien) bildete. Von 1606 ab war nur noch ein schmaler Streifen im Westen K.s mit Zengg, Karlstadt, Wagram und Warasdin in den Händen des Kaisers, das ganze übrige Gebiet zwischen Save und Drau bildete die türk. Sandschake Pözega und Syrmien. Die eigentliche Grenze wurde aber erst 1699 durch den Karlowitzer Frieden bestimmt, in welchem der Sultan alles Land jenseit der Unna an das österreichische K. abtrat. Das Kroatische Litorale wurde 1717 zu der kaiserl. deutsch-kroat. Handelsgesellschaft oder zum österr. Litorale geschlagen, blieb aber unter der Gespanschaft Agram bis 1776, wo das Litorale aufgehoben, der Strand in drei Komitate verteilt und wieder mit K. vereinigt wurde. Die Stadt Fiume erklärte Maria Theresia jedoch 1779 zu einem für sich bestehenden und integrierenden Teil der ungar. Krone. In den J. 1809 — 13 gehörte K. südlich der Save zu den von SÖsterreich an Napoleon I. abgetretenen Illyrischen Provinzen. Auch nach Beendigung der franz. Kriege blieb Fiume 1823—48 mit der ungar. Krone vereinigt. Später behielt K. zwar seinen Banus und seinen Provinziallandtag, aber Dalmatien blieb von demselben getrennt, dagegen kam seit Anfang des 18. Jahrh. das von den Türken zurückeroberte ungar. Gebiet zwischen Drau und Save als «Königreich Slawonieno zu dem Lande; jedoch die Militärgrenzen blieben getrennt und behielten ihre besondere militärische Verfassung. K. und Slawonien wurden in Bezug auf Gesetzgebung und oberste Verwaltung als Ungarn einverleibte Nebenländer behandelt. Aber die Kroaten suchten, erbittert durch den Sprachenzwang, welchen die Magyaren in neuerer Zeit auszuüben strebten, eine möglichst unabhängige Stellung zu erringen und schlossen sich in dieser Beziehung den stammverwandten Serben in Ungarn an. Die kroat.⸗serb. Bewegung, welche 1848, namentlich unter Leitung des Ban Jellachich (s. d.), zugleich mit der ungar. Revolution ausbrach, hatte auf den Verlauf der letztern sehr bedeutenden Einfluß. (S. Ungarn.) Die österr. Reichsverfassung von 1849 sprach die Trennung K.s und Slawoniens von Ungarn aus, und beide Königreiche wurden zu einem eigenen Kronlande vereinigt, welchem auch das kroat. Küstenland und die Stadt Fiume nebst ihrem Gebiet einverleibt war. In den J. 1849—60 war in K., gleichwie in Ungarn, die österr. Gesetzgebung eingeführt; auf Grund des Diploms vom 20. Okt. 1860 wurde jedoch sowohl die frühere Verfassung als auch die nationale olit. und Justizverwaltung wiederhergestellt. Durch Ausgleich vom J. 1868 wurde die staatsrechtliche Stellung von K. und Slawonien Nr 18701 dem Königreich Ungarn festgestellt. Im Mai 1870 wurde die Stadt Fiume unmittelbar zu Ungarn, das Küstenland zu K. geschlagen; doch werden von K. Ansprüche auch auf die Stadt Fiume erhoben. Die Militärgrenze (s. d.), deren Auflösung mittels Patentes vom 15. Juli 1881 erfolgt ist, stand bis dahin unter der Verwaltung des Generalkommandos zu Agram. (S. Ssterreichisch-Ungarische Monarchie.) mißt, sind unter C aufzusuchen. Vgl. Csaplowicz, »Slawonien und K. » (2 Bde., Pest 1819); Neigebaur, Die Südslawen und deren Länder» (Lpz. 1851); Matkowitsch, K.⸗Slawonien nach seinen physischen und geistigen Verhältnisseno (Agram 1873); Schwicker, «Statistik des Königreichs Ungarno (Stuttg. 1877); Pesty, «Die Entstehung K.s b (Budapest 1882); Schwicker, 4Geschichte der österr. Militärgrenzes (Teschen 1883).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 624Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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