Krone stammt vom lat. corona, das eigentlich Kranz bedeutet. Sie findet sich als Zeichen der Herrschermacht bereits bei den Agyptern (mit der Uräusschlange) in mannigfacher Form (Pschent), bei den Assyrern als goldenes Diadem mit lang herabhängenden Bindebändern, und bei den Persern. Von den Griechen und Römern wurden Kränze bei festlichen Anlässen und als Sieges⸗ und Ehrenpreise vielfach angewendet. (S. Corona.) In den neuern Staaten wurde die K. an der Stelle des Diadems (s. d.) das ausschließende Zeichen fürstl, Würde und sehr verschieden gestaltet. Die Heraldik schrieb ihr zur Bezeichnung der Rangstufe wieder eine genau bestimmte Gestalt vor. So entstand die Kaiser⸗, Königs⸗, Herzogs⸗, Fürsten⸗, Grafen⸗, Freiherren- und die adelige K., während der Papst sich die dreifache K. (s. Tiara) beilegte. Die t noch Aufsetzung der K. oder die Krönung (s. d.) ist noch jetzt in vielen, namentlich den größern Monarchien als symbolische Handlung des Regierungsantritts gebräuchlich. Figürlich brauchte man nach und nach K. statt Kroninhaber oder Herrscher, ja sogar gleichbedeutend mit Staat. Indes hat die neuere Zeit die Begriffe K. und Staat wieder zu scheiden angefangen, indem man im Recte zum Staat unter K. den Inbegriff aller der Rechte und Vorzüge versteht, die dem Staatshaupt, als einer besondern, vom Staat verschiedenen Person, zukommen. In diesem Sinne spricht man im Gegensatz zu den Staatsgütern von Krondomänen und Krongütern. Die neuere Zeit unterscheidet indes auch hier wieder zwischen Kron- und Privatdomänen, von denen die erstern in der Regel unveräußerlich sind und dem jedesmaligen Herrscher bloß zum Nießbrauch anheimfallen, während die letztern gleich andern Privatbesitzungen veräußert werden können. Auch der ursprüngliche Begriff von Kronämtern hat sich in neuerer Zeit sehr geändert. Die Kronämter waren schon in den alten Staaten größtenteils Hofwürden, zum Teil aber auch wahre Staatsämter, wie z. B. in dem ehemaligen Deutschen Reiche, und gewöhnlich in bestimmten Familien erblich. (S. Erbämter und Erzämter.) Dagegen bestehen die in neuern Staaten errichteten Kronämter beinahe ausschließend in Hofdiensten.