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ReligionBrockhaus 1882

Laien (vom griech. 1036, Volk) heißen in der kath. Kirche alle, die nicht zum Klerus (s. d.) gehören. Lseswänlten bezeichnet das Wort solche, die zum auserwählten Gottesvolk gehören, d. h. nach jüd. Anschauung zu Israel, nach christlicher zum «geistlichen Ioraelo oder zur gläubigen Messiasgemeinde. Dieses Volk Gotteso galt selbst als sein Eigentum (pos). Wie aber schon im Alten Testament der Priesterstand noch im besondern Sinne als gottgeweiht galt, so wurde dieselbe Vorstellung allmählich auch auf das christl. Priestertum übertragen und nun ein ähnlicher Unterschied zwischen Angehörigen des Klerus und solchen, die nur überhaupt zum Gottesvolke gehören, in die christl. Kirche eingeführt. Mit der Ausbildung der kirchlichen Hierarchie (s. d.) ging auch die ursprüngliche Anschauung, nach welcher alle Thätigkeit in der Gemeinde eine freie Geistesgabe sei, allmählich verloren, und das Recht zu lehren und an der kirchlichen Verwaltung Anteil zu nehmen, kam in den ausschließlichen Besitz des Priestertums. Als das Klosterwesen entstand, zählte man auch noch die Mönche zu den L. Im 9. Jahrh. wurden häufig Kirchengüter und Abteien an weltliche Große verliehen, doch galt dies immer als ein Mißbrauch, und seit dem 11. Jahrh. verschwinden auch in den Klöstern die Laienäbte (abbacomites). Dagegen treten seit dieser Zeit die Laienbrüder (kratres conversi) und Laienschwestern (sorores conversae) auf, welche für die Haushaltung und zur Bedienung der Ordenspersonen in den Klöstern bestimmt waren. Andere L., namentlich Fürsten, die den Klöstern Rechte und Freiheiten verliehen, wurden in die Ordensbrüderschaft aufgenommen, als confratres oder fratres conscripti bezeichnet. Die Laienbrüder und Laienschwestern legen, da sie nicht wirkliche Ordensglieder sind, nur das Gelübde des Gehorsams ab, unterscheiden sich von den Religiosen durch die Kleidung und können nie im Kapitel oder im Chore erscheinen. Von dem Ordensgeistlichen oder Religiosen unterscheidet man in den Klöstern der kath. Kirche den Laienpriester oder Welt geistlichen, der keinem bestimmten Orden angehört, daher auch kein Klostergelübde ablegt. Die kirchliche Strafe, durch welche ein Geistlicher degradiert und in den Laienstand zurückversetzt wird, heißt Laisierung. Kirchliche Benefizien, deren Genuß nicht an den Empfang der Weihen geknüpft ist, heißen Laienpfründen und Laienpräbenden. In der prot. Kirche, welche das gemeinsame Priestertum aller Christen behauptet, wenn sie auch der Ordnung wegen bloß einzelne mit dem geistlichen Amte betraut, können Nichtgeistliche nur uneigentlich L. genannt werden. Übrigens bedeutet das Wort L. oft auch soviel als Ungelehrter, weil ehedem die Geistlichen die einzigen Gelehrten waren.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 754Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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