Leihbibliotheken sind solche Büchersammlungen, welche dem größern Publikum zu leihweisem Gebrauch gegen eine bestimmte Zahlung für das einzelne Buch oder gegen fortlaufendes Abonnement offen stehen. Eine sehr schätzbare Art von L. sind die sog. Volksbibliotheken, welche, nicht auf den Vorteil der Unternehmer ausgehend, ihren Lesern gegen eine geringe Abgabe nur wirklich bildende Bücher bieten. Die erste Anregung zu solchen war von Preusker (gest. 1871) ausgegangen, der schon von 1840 an dafür thätig war. Vgl. Jannasch, Die Volksbibliotheken, ihre Aufgabe und ihre Organisationo (Berl. 1876). Leihe, s. unter Leihkontrakt.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 10, S. 921Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei