Dies, der Tag, besonders auch der Gerichtstag oder Termin, wurde bei den Römern und in späterer Zeit in gewissen Zusammensetzungen, Redensarten und Formeln gebraucht, deren man sich häufig noch gegenwärtig bedient. So bezeichnete man im röm. Staatsleben mit dies ater oder dies religiosus einen solchen Tag, an welchem dem Staate irgend ein Unfall begegnete. Dergleichen Unglückstage, an denen man nichts Wichtiges unternahm, hießen später auch dies nefasti, aber ungenauerweise, da dies nefasti vielmehr im Gegensatze zu den dies fasti und comitiales strenggenommen nur solche Tage waren, an welchen die Prätoren nicht Recht sprechen und keine Komitien gehalten werden durften. Ein dies ater war namentlich der dies Alliensis, d. i. der 18. Juli, an dem die Römer an der Allia im Sabinerlande durch die Gallier eine furchtbare Niederlage (390 v. Chr.) erlitten. In der Heilkunde wird dies criticus (Krisistag) der entscheidende Tag der Krankheit genannt. Außerdem findet man oft a die, d. i. von dem Tage an; a dies vitae, auf Lebenszeit; die hodierno, heutigen Tags, und sprichwörtlich dies diem docet, ein Tag belehrt den andern.