Pferdefleisch, zu zäh in der Faser und zu süßlich im Geschmack, so daß es sich nur mit ziemlichem Aufwande von Kaumuskelkraft und scharfem Gewürz genießen läßt, ist allerdings nichts weniger als eine Delicatesse, im Nothfalle aber geräuchert dem Büchsenfleisch und dem Corned-Beef entschieden vorzuziehen, und zwar nicht blos des höhern Nährwerths, sondern vor Allem auch des saftigern Geschmacks wegen. Fleisch von jungen und wohlgenährten Thieren darf sich sogar bei angemessener Zubereitung neben dem Rindfleisch sehen lassen, wie die Germanen sehr wohl wußten. Bei ihnen galt Pferdefleisch für den auserlesensten Opfer- und Festtagsbraten, und eben diesem Roßbraten im Vereine mit dem Bärenschinken und den Wisent-Beefsteaks, nicht aber dem famosen Haferbrei Sebastian Kneipp's und Genossen, verdankten sie den besten Theil ihrer körperlichen Ueberlegenheit. Erst um 740 wurde der Pferdefleischgenuß als heidnisch in Allemannien verboten, und Karl der Große sorgte in der Folge dafür, daß auch die norddeutschen Niedersachsen sich diesem Verbote fügten. Aber noch im 11. Jahrhundert wurde in den Klöstern am Bodensee Pferdebraten verspeist! Von einem „allgemeinen Widerwillen des Menschen gegen das Pferdefleisch“ kann daher ebenso wenig die Rede sein wie von einem dergleichen Widerwillen gegen die Austern. Das Leidige bei der derzeitigen Roßschlächterei ist nur, daß dem Schlächter fast ausschließlich alte, verlebte und abgetriebene Thiere in die Hände fallen, aus denen sich kaum etwas Anderes machen läßt als Pferdewurst. Daß der geborene oder geschulte Gastronom mit solch einem Gerichte nichts zu thun haben mag, ist selbstverständlich und durchaus berechtigt. Sünde aber wär's, deshalb dem weniger begabten Nebenmenschen das Pferdefleisch verekeln zu wollen.