FeedFleisch
Recht & StaatBrockhaus 1882

Fleisch zu essen. Streng war es zudem verboten, Blut oder Fleisch, in welchem noch Blut war, zu genießen, weil man im Blut 4die Seele v, den Sitz des Lebens dachte. Desgleichen war untersagt der Genuß des Fleisches von Tieren, welche gefallen oder auf dem Felde zerrissen worden waren, sowie das mit Unreinem in Berührung gekommene Opferfleisch, das Fett der Opfertiere und nach talmudischer Satzung auch der Hüftnerv (Nervus ischiadicuso, 1 Mos. 32, 33), wie denn die Rabbinen auch das spezielle Verbot, das in der Milch seiner Mutter gekochte Böckchen zu genießen, auf jede Vereinigung von Milch und Fleisch ausdehnten. Um alle Teilnahme an Abgötterei auszuschließen, durfte heidnisches Opferfleisch nicht gegessen werden; doch beschränkte der Talmud dieses Verbot durch die Erlaubnis, von solchem Fleische zu essen, ehe das Opfer dargebracht war. Strengere Gesetzesbeobachter aber, die in heidnischer Umgebung lebten, enthielten sich des F. lieber gänzlich, um nicht etwa unwissentlich Götzenopferfleisch oder das Fleisch von nicht ordnungsmäßig geschlachteten Tieren zu genießen, und die Ascese jüd. und christl. Essäer, sowie der Therapeuten machte solche Enthaltsamkeit überhaupt zu einem Mittel, einen höhern Grad von Reinheit und Heiligkeit zu erlangen. Außer den Opfermahlzeiten und Gastmahlen aß der gemeine Hebräer, dessen Hauptkost zu allen Zeiten die vegetabilische war, nur wenig Fleisch, welches durch Braten, auch durch Kochen zubereitet wurde.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 6, S. 894Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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