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Recht & StaatFrauenzimmer-Lexicon 1715

Scheiden, Von Tisch und Bette, ist eine in denen Canonischen Rechten vergönnte Absonderung derer Weiber von ihren Männern, da nehmlich eine Frau, aus denen in den Rechten zugelassenen Ursachen, als da sind 1) die allzu grosse Wuth und Zorn ihres Mannes; 2) tödtlicher Haß und Feindschafft; 3) hinterlistige Nachstellungen; 4) anhaltende Raserey und Furor, worbey sie ihres Lebens nicht sicher ist; 5) ansteckende und gefährliche Kranckheiten, so nicht zu curiren; 6) wenn der Mann wegen Hexerey verdächtig ist. u. a. d. g. m. welche Ursachen auf das Arbitrium und Gutachten des Consistorii ankommen, alles Unglück zu vermeiden, sich von seinem Ehe-Bette scheidet, ob gleich das Eheband sonsten noch bey seinem Werth und Kräfften verbleibet.

Gottlieb Siegmund Corvinus (Amaranthes), Nutzbares, galantes und curiöses Frauenzimmer-LexiconLeipzig: Gleditsch 1715 · Sp. 1709–1710Text: Deutsches Textarchiv · CC BY-SA 4.0

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